Rainer
Schorlemmer
Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Thomas
Wilmes
Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
zuwanderung
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Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
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09.00 - 12.00 Uhr
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Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
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Kerstin
Krautstein
Asyl- und Flüchtlingsrecht A + B und U bis Z, Betreuung Fachverfahren
zuwanderung
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Reisen innerhalb der EU
Kinder und Jugendliche aus Deutschland oder aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) brauchen für eine Klassenfahrt in ein Land der EU nur ihren Kinderausweis bzw. Personalausweis.
Kinder aus anderen Ländern benötigen einen Nationalpass und einen Aufenthaltstitel. Die Erfahrung zeigt: Oft besitzen die Schüler oder Schülerinnen keinen eigenen Pass, keinen Aufenthaltstitel oder benötigen ein Visum, weil Ziel der Reise ein EU-Land ist, welches nicht Mitglied der Schengener Staaten ist. Hier ist es hilfreich, die „Reisendenliste“ zu nutzen.
Die Reisendenliste
Mit der Reisendenliste können alle Grenzen innerhalb der Europäischen Union auch von Kindern aus anderen Nationen problemlos überquert werden.
Und das funktioniert so:
Sie reichen uns als Schule eine Liste mit allen Schülerinnen und Schülern, die mitfahren werden, ein.
Wir benötigen:
Reichen Sie diese Unterlagen möglichst 10 Tage vor Beginn der Reise ein. Zur Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Schulleitung bestätigt die Angaben auf der Originalliste mit dem Dienstsiegel.
Reisen außerhalb der EU
Liegt das Ziel Ihrer Klassenfahrt in einem Land, das nicht der EU angehört, brauchen alle Schülerinnen und Schüler Pässe und oft auch Visa.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes.
Weitere Informationen zu den Auslandsvertretungen fremder Staaten erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
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