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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

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Reiseausweise für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose

Basierend auf den gesetzlichen Regelungen wird ein Reiseausweis in der Regel  gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis beantragt  und im Rahmen der Antragstellung ist die Vorlage eines  biometrietauglichen Passfotos erforderlich.

Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Den Antrag dafür stellen Sie bei uns; bringen Sie dafür bitte ein biometrisches Passfoto mit.


Reiseausweis für Flüchtlinge  

Wenn Sie asylberechtigt sind oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Sie die Flüchtlingseigenschaft festgestellt hat, erhalten Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention.


Reiseausweis für Ausländer

Für einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer benötigen wir den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.


Reiseausweis für Staatenlose

Falls Sie keine Staatsangehörigkeit besitzen und dieses durch eine Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt worden ist, erhalten Sie auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose.

Gebühren:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38,00 EUR und danach 60,00 Euro.



Kontakt

Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.

Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.

Asyl- und Flüchtlingsrecht A + B und U bis Z, Betreuung Fachverfahren
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.