Basierend auf den gesetzlichen Regelungen wird ein Reiseausweis in der Regel gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis beantragt und im Rahmen der Antragstellung ist die Vorlage eines biometrietauglichen Passfotos erforderlich.
Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Den Antrag dafür stellen Sie bei uns; bringen Sie dafür bitte ein biometrisches Passfoto mit.
Reiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Sie asylberechtigt sind oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Sie die Flüchtlingseigenschaft festgestellt hat, erhalten Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention.
Reiseausweis für Ausländer
Für einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer benötigen wir den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.
Reiseausweis für Staatenlose
Falls Sie keine Staatsangehörigkeit besitzen und dieses durch eine Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt worden ist, erhalten Sie auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38,00 EUR und danach 60,00 Euro.
Rainer
Schorlemmer
Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Thomas
Wilmes
Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Kerstin
Krautstein
Asyl- und Flüchtlingsrecht A + B und U bis Z, Betreuung Fachverfahren
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Basierend auf den gesetzlichen Regelungen wird ein Reiseausweis in der Regel gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis beantragt und im Rahmen der Antragstellung ist die Vorlage eines biometrietauglichen Passfotos erforderlich.
Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Den Antrag dafür stellen Sie bei uns; bringen Sie dafür bitte ein biometrisches Passfoto mit.
Reiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Sie asylberechtigt sind oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Sie die Flüchtlingseigenschaft festgestellt hat, erhalten Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention.
Reiseausweis für Ausländer
Für einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer benötigen wir den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.
Reiseausweis für Staatenlose
Falls Sie keine Staatsangehörigkeit besitzen und dieses durch eine Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt worden ist, erhalten Sie auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38,00 EUR und danach 60,00 Euro.
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
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