Basierend auf den gesetzlichen Regelungen wird ein Reiseausweis in der Regel gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis beantragt und im Rahmen der Antragstellung ist die Vorlage eines biometrietauglichen Passfotos erforderlich.
Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Den Antrag dafür stellen Sie bei uns; bringen Sie dafür bitte ein biometrisches Passfoto mit.
Reiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Sie asylberechtigt sind oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Sie die Flüchtlingseigenschaft festgestellt hat, erhalten Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention.
Reiseausweis für Ausländer
Für einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer benötigen wir den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.
Reiseausweis für Staatenlose
Falls Sie keine Staatsangehörigkeit besitzen und dieses durch eine Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt worden ist, erhalten Sie auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38,00 EUR und danach 60,00 Euro.
Rainer
Schorlemmer
Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Thomas
Wilmes
Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Kerstin
Krautstein
Asyl- und Flüchtlingsrecht A + B und U bis Z, Betreuung Fachverfahren
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Basierend auf den gesetzlichen Regelungen wird ein Reiseausweis in der Regel gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis beantragt und im Rahmen der Antragstellung ist die Vorlage eines biometrietauglichen Passfotos erforderlich.
Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Den Antrag dafür stellen Sie bei uns; bringen Sie dafür bitte ein biometrisches Passfoto mit.
Reiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Sie asylberechtigt sind oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Sie die Flüchtlingseigenschaft festgestellt hat, erhalten Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention.
Reiseausweis für Ausländer
Für einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer benötigen wir den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.
Reiseausweis für Staatenlose
Falls Sie keine Staatsangehörigkeit besitzen und dieses durch eine Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt worden ist, erhalten Sie auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38,00 EUR und danach 60,00 Euro.
Tag | |
---|---|
Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Tag | |
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Tag | |
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr