Frank
Trompeter
Projekte, Verwaltungsangelegenheiten
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Bei den heutigen Grundstückspreisen sind viele Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke recht klein und grenzen an ebenso kleine Nachbargrundstücke. Wo Menschen eng zusammenleben, muß jeder Rücksicht nehmen. Das gilt auch an der Gartengrenze.
Jeder Hausbesitzer sollte daher wissen, wie er nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege seines Gartens auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen muß und welche Rücksichten er von seinem Nachbarn verlangen kann.
Das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen enthält weitere Informationen zum Nachbarrecht.
Die dort angebotene Broschüre "Rechtsprobleme an der Gartengrenze" gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen häufiger Fälle.
Zu konkreten nachbarrechtlichen Problemen dürfen weder das Justizministerium, die Städte noch die Gerichte außerhalb eines Gerichtsverfahrens Stellung nehmen.
Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Raum: A 1.007
Am Hüttengraben 31
59759
Arnsberg
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