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Rechtsprobleme an der Gartengrenze

Bei den heutigen Grundstückspreisen sind viele Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke recht klein und grenzen an ebenso kleine Nachbargrundstücke. Wo Menschen eng zusammenleben, muß jeder Rücksicht nehmen. Das gilt auch an der Gartengrenze.

Jeder Hausbesitzer sollte daher wissen, wie er nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege seines Gartens auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen muß und welche Rücksichten er von seinem Nachbarn verlangen kann.

Das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen enthält weitere Informationen zum Nachbarrecht.

Die dort angebotene Broschüre "Rechtsprobleme an der Gartengrenze"  gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen häufiger Fälle.

Mit Unterstützung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner können Streitigkeiten durch Schlichtung häufig beigelegt werden. Die Zuständigkeit der Schiedspersonen ist nach Bezirken unterteilt. 

Zu konkreten nachbarrechtlichen Problemen dürfen weder das Justizministerium, die Städte noch die Gerichte außerhalb eines Gerichtsverfahrens Stellung nehmen.

Kontakt

Projekte, Verwaltungsangelegenheiten

Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Raum: A 1.007
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg

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Montag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Versicherungsmanagement / stellvertretende Datenschutzbeauftragte / Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten / Schiedsamtsangelegenheiten

Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Raum: 1.100
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg

nach Terminvereinbarung