Wichtig: Ab dem 01.01.2021 werden Kinderreisepässe oder auch deren Verlängerung nur noch für 12 Monate ausgestellt!!
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de/ gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Hinweis !
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt seit dem 01.01.2006 den bisherigen Kinderausweis.
Die Kinderausweise, die noch gültig sind, müssen nicht durch einen Kinderreisepass ersetzt werden, es sei denn, dass die Einreisebestimmungen die Einreise mit einem Kinderausweis nicht zulassen.
Kinderreisepass
Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Wird der Kinderreisepass von einem Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für Kinder ausgestellt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden. Leben die Eltern getrennt, kann der Antrag auch von dem Elternteil allein gestellt werden, bei dem das Kind lebt.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist unabhängig vom Alter des Kindes immer erforderlich.
Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt seit dem 01.01.2021 12 Monate, er ist jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
Abgelaufene Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert werden. In diesen Fällen muss immer ein neues Dokument ausgestellt werden.
Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!
Wichtig: Ab dem 01.01.2021 werden Kinderreisepässe oder auch deren Verlängerung nur noch für 12 Monate ausgestellt!!
Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Für die Erstbeantragung benötigen wir:
Für die Verlängerung / Aktualisierung benötigen wir:
Neuantrag 13,00 Euro (Gültigkeit ab 01.01.2021 12 Monate)
Verlängerung / Aktualisierung 6,00 Euro (Gültigkeit ab 01.01.2021 12 Monate)
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
Stadtbüro
Arnsberg
stadtbuero-arnsberg
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-huesten
Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Stadtbüro
Neheim
stadtbuero-neheim
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-oeventrop
Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Stadtbüro
Backoffice
stadtbuero backoffice
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
Wichtig: Ab dem 01.01.2021 werden Kinderreisepässe oder auch deren Verlängerung nur noch für 12 Monate ausgestellt!!
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de/ gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Hinweis !
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt seit dem 01.01.2006 den bisherigen Kinderausweis.
Die Kinderausweise, die noch gültig sind, müssen nicht durch einen Kinderreisepass ersetzt werden, es sei denn, dass die Einreisebestimmungen die Einreise mit einem Kinderausweis nicht zulassen.
Kinderreisepass
Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Wird der Kinderreisepass von einem Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für Kinder ausgestellt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden. Leben die Eltern getrennt, kann der Antrag auch von dem Elternteil allein gestellt werden, bei dem das Kind lebt.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist unabhängig vom Alter des Kindes immer erforderlich.
Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt seit dem 01.01.2021 12 Monate, er ist jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
Abgelaufene Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert werden. In diesen Fällen muss immer ein neues Dokument ausgestellt werden.
Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!
Wichtig: Ab dem 01.01.2021 werden Kinderreisepässe oder auch deren Verlängerung nur noch für 12 Monate ausgestellt!!
Neuantrag 13,00 Euro (Gültigkeit ab 01.01.2021 12 Monate)
Verlängerung / Aktualisierung 6,00 Euro (Gültigkeit ab 01.01.2021 12 Monate)
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.
Für die Erstbeantragung benötigen wir:
Für die Verlängerung / Aktualisierung benötigen wir:
Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Tag | |
---|---|
Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
---|---|
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Tag | |
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Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
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Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
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Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |