Kinderreisepass

Wichtig: Ab dem 01.01.2021 werden Kinderreisepässe oder auch deren Verlängerung nur noch für 12 Monate ausgestellt!!

Auslandsreise - das brauchen Sie!

Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de/ gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.

Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

Hinweis !
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt seit dem 01.01.2006 den bisherigen Kinderausweis.

Die Kinderausweise, die noch gültig sind, müssen nicht durch einen Kinderreisepass ersetzt werden, es sei denn, dass die Einreisebestimmungen die Einreise mit einem Kinderausweis nicht zulassen.

Kinderreisepass

Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Wird der Kinderreisepass von einem Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für Kinder ausgestellt werden. 

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden. Leben die Eltern getrennt, kann der Antrag auch von dem Elternteil allein gestellt werden, bei dem das Kind lebt.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist unabhängig vom Alter des Kindes immer erforderlich.

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt seit dem 01.01.2021 12 Monate, er ist jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.

Abgelaufene Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert werden. In diesen Fällen muss immer ein neues Dokument ausgestellt werden.

Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!

Wichtig: Ab dem 01.01.2021 werden Kinderreisepässe oder auch deren Verlängerung nur noch für 12 Monate ausgestellt!!

 

Neuantrag                                           13,00 Euro (Gültigkeit ab 01.01.2021 12 Monate)

Verlängerung / Aktualisierung        6,00 Euro (Gültigkeit ab 01.01.2021 12 Monate)

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.

Für die Erstbeantragung benötigen wir:

  • Die Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Zustimmung (schriftlich oder persönlich bei der Antragstellung) und Ausweis oder Pass beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten. Leben die Eltern getrennt, reicht die Einverständniserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind lebt.
  • Ein biometrisches Passfoto (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei: www.bundesdruckerei.de/de/behoerde/epass/index.html)  
  • Größe, Augenfarbe, Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr.

Für die Verlängerung / Aktualisierung benötigen wir:

  • Den noch gültigen Kinderreisepass
  • Zustimmung (schriftlich oder persönlich bei der Antragstellung) und Ausweis oder Pass beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten. Leben die Eltern getrennt, reicht die Einverständniserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind lebt.
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Größe, Augenfarbe, Unterschrift des Kindes.

Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Kinderausweis, Kinderreisepass, Kinderpass, kinderreisepass beantragen

Kontakt

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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
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