Kinderreisepass

Kinder jeden Alters benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.

Seit dem 1.1.2024 kann für Kinder nur ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können jedoch seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden. Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten.

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