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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
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Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines gewerblichen Betriebes erhoben wird.

Ausgehend vom Gewerbeertrag eines Unternehmens ermittelt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, welcher der Gemeinde als Grundlage für die Gewerbesteuererhebung mitgeteilt wird.

Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden. Die Höhe ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes, der vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossen wird.

Unterhält ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde schriftlich mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.

Die Gewerbesteuer wird durch Bescheid festgesetzt.

Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Gewerbesteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Steuerberater) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
 

Kontakt

Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung