Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines gewerblichen Betriebes erhoben wird.
Ausgehend vom Gewerbeertrag eines Unternehmens ermittelt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, welcher der Gemeinde als Grundlage für die Gewerbesteuererhebung mitgeteilt wird.
Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden. Die Höhe ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes, der vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossen wird.
Unterhält ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde schriftlich mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.
Die Gewerbesteuer wird durch Bescheid festgesetzt.
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Gewerbesteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Steuerberater) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Ralf
Vollmer
Gewerbesteuer
standard-vollzeit
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines gewerblichen Betriebes erhoben wird.
Ausgehend vom Gewerbeertrag eines Unternehmens ermittelt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, welcher der Gemeinde als Grundlage für die Gewerbesteuererhebung mitgeteilt wird.
Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden. Die Höhe ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes, der vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossen wird.
Unterhält ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde schriftlich mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.
Die Gewerbesteuer wird durch Bescheid festgesetzt.
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Gewerbesteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Steuerberater) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
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