Böllerschießen - Genehmigung

Zum Böllerschießen, das zu bestimmten Festen und Ereignissen durchgeführt werden soll, wird grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionschutzgesetz benötigt. Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beim Fachdienst Sicherheit |Ordnung beantragt werden und nachfolgende Angaben enthalten.

  • Angaben zum Veranstalter / Verein,
  • Anlass,
  • Personalien der teilnehmenden Böllerschützen, 
  • Anzahl der beabsichtigten Schüsse,
  • Standort, Datum und Uhrzeit,
  • Schießleiter
  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers (Standort Schußgerät)


Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine der Böllerschützen nach §27 Sprenggesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.

Ausnahmegenehmigung: 25,00 Euro

  • Antrag

 

  • Befähigungsschein nach §27 Sprenggesetz

 

  • Gültige Beschussbescheinigung
  • Sprenggesetz (SprengG)

 

  • Landesimmissionschutzgesetz (LImschG NW)
feuerwerk,böllern, Handböller, Schaftböller

Kontakt

Allgemeines Ordnungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kampfmittel, Feuerwerk, Böllerschießen, Wildschäden, Bestattungen
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 12
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
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Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung