X

Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- das Ratsinfosystem
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

 

Besuchsreisen und Besuchsaufenthalte

Beantragung eines Visums im Ausland

Wenn Sie für eine Besuchs- oder Geschäftsreise nach Deutschland einreisen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, ob Sie ein Visum benötigen und welche Unterlagen Sie ggf. für die Beantragung eines Visums benötigen.

Hinweis:

Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.

Wichtig:

Bei Visumbeantragung benötigen Ihre Gäste den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung. Angebote machen fast alle Versicherungsgesellschaften. Durch den Abschluss einer Reiseversicherung können Sie Ihr Risiko mindern.

Einladung – Verpflichtungserklärung

Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Besuch in Deutschland ein Visum, das sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. In vielen Fällen wird dazu eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers benötigt. Diese Verpflichtungserklärung können Sie gegenüber uns abgeben.

Informationen zum Umfang der Verpflichtungserklärung erhalten Sie hier https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/13-verpflichtungserklaerung/606492Auswaertige Amt

Wenn Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung für Ihren Gast abgeben wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Pass

 

  • Mietvertrag; bei Eigentum: Nachweis der monatlichen Belastung

 

  • Gehaltsabrechungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheid oder aktuelle Gewinnbescheinigung nach Abzug der Steuern vom Steuerberater, des Einladers.


Von Ihrem Gast benötigen wir folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname (ggf. Geburtsname)

 

  • Geburtsdatum und –ort

 

  • Staatsangehörigkeit

 

  • Anschrift im Heimatland

 

  • Reisepassnummer


Sind die Unterlagen und alle Angaben vollständig, erhalten Sie die Original-Ausfertigung. Diese müssen Sie Ihrem Gast übermitteln, damit dieser die Verpflichtungserklärung dem Visumsantrag beifügen kann.


Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung generell finden Sie hier
Visumbeantragung allgemein.

Eine Übersicht der Staatenlist bezüglich der Visumspflicht finden Sie hier
Staatenliste.


Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.

verpflichtuungserklärung beantragen Einladung

Kontakt

Biometrische Datenaufnahme / Ausgabe Aufenthaltstitel / Verpflichtungserklärungen
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Raum: A0007
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.