Für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Schuljahr 2027/2028 ist eine erneute Anmeldung für jedes Kind zwingend erforderlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Kinder, die bereits im laufenden Schuljahr die OGS besuchen. Eine automatische Übernahme der bestehenden Anmeldung in das neue Schuljahr erfolgt nicht.
Die erforderlichen Anmeldeunterlagen erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Grundschule sowie auf dieser Seite.
Bitte reichen Sie die vollständigen Anmeldeunterlagen verbindlich bis spätestens zum 15. Februar 2027 beim Schulsekretariat ein.
Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die verbindliche Anmeldefrist zu beachten und die Anmeldung rechtzeitig einzureichen.
Bei der Vergabe der Betreuungsplätze werden fristgerecht eingegangene Anmeldungen vorrangig berücksichtigt. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nachrangig berücksichtigt werden.
Mit der Anmeldung Ihres Kindes zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich erkennen Sie folgende Bedingungen verbindlich an:
Die Anmeldung erfolgt für das gesamte Schuljahr und umfasst das vollständige Ganztagsangebot.
Der verbindliche Zeitrahmen erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen von spätestens 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mindestens jedoch bis 15:00 Uhr.
Da das Land Nordrhein-Westfalen nur Plätze von Schülerinnen und Schülern fördert, die uneingeschränkt am Ganztagsangebot teilnehmen, ist eine zeitlich eingeschränkte Anmeldung grundsätzlich nicht möglich.
Für Lernanfänger erfolgt die Anmeldung unter Vorbehalt der Aufnahme in der Schule.
Eine Freistellung von der verbindlichen Teilnahme ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierzu zählen insbesondere:
Entsprechende Freistellungswünsche sind der Schule und/oder dem Betreuungsträger rechtzeitig mitzuteilen. Bei regelmäßig stattfindenden Bildungsangeboten sollte die Mitteilung möglichst bereits vor Beginn des Schuljahres erfolgen.
Eine Abmeldung ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit dem Abmeldeformular möglich. Das Formular wird in den Schulsekretariaten ausgegeben sowie auf dieser Seite veröffenlicht.
Als Begründete Ausnahmefälle gelten insbesondere Zu- und Wegzügen sowie unvorhersehbarem Förder- und Betreuungsbedarf.
Der Schulträger prüft den jeweiligen Abmeldegrund anhand eines entsprechenden Formulars. Dieses ist im Sekretariat der zuständigen Schule sowie auf auf dieser Seite erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen der häuslichen Betreuungsmöglichkeiten, die Nichtteilnahme am Mittagessen aus unterschiedlichen Gründen, Unzufriedenheit oder eine allgemeine Unlust zur Teilnahme am Betreuungsangebot keine ausreichenden Gründe für eine vorzeitige Abmeldung und Vertragsbeendigung darstellen.
Bei Fragen zur OGS-Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Simone Schüttler, Fachdienst Schule.