Fischereischein

Der Jugendfischereischein für 10- bis 15-jährige berechtigt, in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln.

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,  können einen Fischereischein bekommen, wenn sie die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben

Bei den Fischereischeinen (nach abgelegter Fischerprüfung) können Sie zwischen einem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein wählen.

Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Bei der Verlängerung eines Fischereischeines bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit. Wir verlängern Ihren Fischereischein sofort.

Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!

 

Jugendfischereischein                     8,00 Euro

Jahresfischereischein                    16,00 Euro 

Fünfjahresfischereischein              48,00 Euro

Ersatzfischereischein                       5,00 Euro

Sonderfischereischein für 1 Jahr   16,00 Euro

Sonderfischereischein für 5 Jahre  48,00 Euro

Jugendfischereischein

  • Ein Passbild,
  • Abstammungsurkunde oder Ausweis

Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein

  • Ein Passbild,
  • das Prüfungszeugnis

 

Angelschein, Angeln, Fischfang, anglerschein, fischen

Kontakt

Altes Rathaus
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>>> Online-Termin vereinbaren

Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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Lange Wende 6a
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Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
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