Stadtbüro
Arnsberg
stadtbuero-arnsberg
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
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Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
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Samstag
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Stadtbüro
Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
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geschlossen
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geschlossen
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geschlossen
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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Neheim
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8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
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Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Der Jugendfischereischein für 10- bis 15-jährige berechtigt, in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln.
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können einen Fischereischein bekommen, wenn sie die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben
Bei den Fischereischeinen (nach abgelegter Fischerprüfung) können Sie zwischen einem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein wählen.
Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Bei der Verlängerung eines Fischereischeines bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit. Wir verlängern Ihren Fischereischein sofort.
Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!
Jugendfischereischein 8,00 Euro
Jahresfischereischein 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
Ersatzfischereischein 5,00 Euro
Sonderfischereischein für 1 Jahr 16,00 Euro
Sonderfischereischein für 5 Jahre 48,00 Euro
Jugendfischereischein
Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein
Tag | |
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Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
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Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
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Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
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