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Fischereischein

Fischereischein

Wer Angeln möchte benötigt einen gültigen Fischereischein. Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung.

Bei den Fischereischeinen können Sie zwischen einem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein wählen.

Sollte es sich um eine Verlängerung handeln, bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit.

Jugendfischereischein 

Für Kinder und Jugendliche  zwischen 10 bis 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt die minderjährige Person, in Begleitung eines Fischereischeininhabers*in zu angeln. Hierfür ist keine Fischerprüfung erforderlich. Jugendfischereischeine werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und können dann bis zum Ende des 15. Lebensjahres jährlich verlängert werden - mit dem 16. Geburtstag verliert er seine Gültigkeit. Verlängerungen kann die minderjährige Person auch ohne eine gesetzliche Vertretung allein abwickeln. 

Sonderfischereischein

Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung ist ein ärztliches Attest nach § 32a LFischG erforderlich.

 

Jugendfischereischein

8,00 Euro

Jahresfischereischein

16,00 Euro

Fünfjahresfischereischein

48,00 Euro

Ersatzfischereischein

5,00 Euro

 

 

Sonderfischereischein für 1 Jahr

16,00 Euro

Sonderfischereischein für 5 Jahre

48,00 Euro

Jugendfischereischein

  • Ein Passbild in Papierform
  • Abstammungsurkunde oder Ausweis
  • den letzten Jugendfischereischein 

Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein

  • Ein Passbild in Papierform
  • das Prüfungszeugnis
  • den letzten Fischereischein

 

Angelschein, Angeln, Fischfang, Anglerschein, fischen