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Stadtbüro
Fischereischein
Wer Angeln möchte benötigt einen gültigen Fischereischein. Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung.
Bei den Fischereischeinen können Sie zwischen einem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein wählen.
Sollte es sich um eine Verlängerung handeln, bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit.
Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt die minderjährige Person, in Begleitung eines Fischereischeininhabers*in zu angeln. Hierfür ist keine Fischerprüfung erforderlich. Jugendfischereischeine werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und können dann bis zum Ende des 15. Lebensjahres jährlich verlängert werden - mit dem 16. Geburtstag verliert er seine Gültigkeit. Verlängerungen kann die minderjährige Person auch ohne eine gesetzliche Vertretung allein abwickeln.
Sonderfischereischein
Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung ist ein ärztliches Attest nach § 32a LFischG erforderlich.
Jugendfischereischein | 8,00 Euro |
Jahresfischereischein | 16,00 Euro |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 Euro |
Ersatzfischereischein | 5,00 Euro |
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Sonderfischereischein für 1 Jahr | 16,00 Euro |
Sonderfischereischein für 5 Jahre | 48,00 Euro |
Jugendfischereischein
Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein
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