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Fischereischein

Digitaler Fischereischein in Nordrhein-Westfalen

Zum 1. Juli 2026 wurde das Fischereischeinwesen in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. 

Der Fischereischein wird künftig als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip ausgestellt. Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Zertifikat für Ihr Smartphone.

Lebenslange Gültigkeit

Der Fischereischein muss nur noch einmal beantragt werden und gilt anschließend lebenslang. Die Fischereiabgabe ist weiterhin für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten und muss regelmäßig erneuert werden.

Bestehende Fischereischeine

Vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine bleiben bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030

Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein einmaliger Wechsel in den neuen Fischereischein erforderlich.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.

Beantragung

Den Fischereischein können Sie online oder persönlich im Stadtbüro beantragen.

Wichtiger Hinweis: Für die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Fischereiprüfung ist eine persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

Ausländerfischereischein

Personen, die nicht oder seit weniger als einem Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) auch ohne abgelegte Fischerprüfung erhalten. 

Voraussetzung ist, dass die für die Ausübung des Fischfangs erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise nachgewiesen werden. Die Beantragung ist online oder durch persönliche Vorsprache im Stadtbüro möglich. Zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet die Fischerei ausgeübt werden soll.

Fischereischein mit Begleitung

Der bisherige Sonderfischereischein heißt seit dem 1. Juli 2026 offiziell Fischereischein mit Begleitung. Er kann Personen erteilt werden, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. 

Das Angeln ist ausschließlich in Begleitung einer Person zulässig, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE)

Die Beantragung erfolgt zentral über die Leitstelle für Fischereischeinwesen.

Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern

Wer mit einem Fischereischein eines anderen Bundeslandes in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichten.

 

 

Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit o. Ersatz (Scheckkartenformat)

30,00€

Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr

22,00€

Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre

50,00€

Ausländerfischereischein

32,00€

  • Prüfungszeugnis
  • Letzter Fischereischein
  • Ausweisdokument

 

Nach erfolgreicher Beantragung wird der Fischereischein im Scheckkartenformat per Post zugesandt. Dies wird voraussichtlich 4 Wochen in Anspruch nehmen. 

Sie erhalten bereits vor Ort einen Nachweis über die Beantragung, mit dem Sie direkt Erlaubnisscheine erwerben können und angeln dürfen.

  • Landesfischereigesetz (LFischG) NRW
  • Landesfischereiverordnung (LFischVO) NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Angelschein, Angeln, Fischfang, Anglerschein, fischen, fischerei