Beglaubigungen (nur für ortsansässige Bürger)

Beglaubigung von Schriftstücken (amtliche Beglaubigung) 

Wir dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Schriftstücken nur beglaubigen, wenn

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
  • die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.

Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Wir müssen bei einer Beglaubigung den Verwendungszweck eintragen.

Standesamtliche Urkunden dürfen von uns nicht beglaubigt werden. Für beglaubigte Abschriften wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat.

Beglaubigung von Unterschriften

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. In den Beglaubigungsstempel müssen wir den Namen der Behörde eintragen, für die die Beglaubigung benötigt wird.

Unterschriftenbeglaubigung für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.

Unterschriften können wir beglaubigen, wenn:

  • Die Unterschrift in Gegenwart des Mitarbeiters des Stadtbüros vollzogen wird,
  • Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation vorlegen.

Bei Unterschriftsbeglaubigungen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wenden sich sich bitte an den Wendepunkt.


 

Beglaubigungen von Schulzeugnissen (bis zu drei Exemplare eines Zeugnisses) 2,60 €
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen je Seite   3,85 €
Beglaubigung je Unterschrift  2,10 €
Gebührenfrei sind Beglaubigungen für Rentenzwecke  
   
Auf Wunsch können Sie die zu beglaubigenden Schriftstücke im Stadtbüro kopieren lassen
Dafür fallen folgende Gebühren an:  
Kopien DinA 4 (für die ersten 10 Seiten) je 0,60 €
Kopien DinA 4 (ab 11. Seite) je 0,40 €
Kopien DinA 3 (nicht in jedem Stadtbüro möglich) je Seite  0,85 €
Gebührenfrei sind die Kopien für Rentenzwecke  
 
Der Anspruch auf Gebührenbefreiung ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen!
   

 

  • Das Original
  • Die Kopie oder Abschrift des Originals

 

§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Zeugnisbeglaubigung, Amtliche Bestätigung, Kopien und Unterschriften beglaubigen, begläubigung

Kontakt

Altes Rathaus
Raum: Erdgeschoss
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
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Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen
Marktstraße 3 (Ludgeripassage)
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
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Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Stadtbüro Neheim
Lange Wende 6a
59755 Arnsberg
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Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
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Stadtbüro Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen
Kirchstraße 47
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