Stadtbüro
Arnsberg
stadtbuero-arnsberg
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
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Freitext
Stadtbüro
Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
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Montag
geschlossen
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geschlossen
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geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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Neheim
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8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
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Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
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geschlossen
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geschlossen
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Wir dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Schriftstücken nur beglaubigen, wenn
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Wir müssen bei einer Beglaubigung den Verwendungszweck eintragen.
Standesamtliche Urkunden dürfen von uns nicht beglaubigt werden. Für beglaubigte Abschriften wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. In den Beglaubigungsstempel müssen wir den Namen der Behörde eintragen, für die die Beglaubigung benötigt wird.
Unterschriftenbeglaubigung für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.
Unterschriften können wir beglaubigen, wenn:
Bei Unterschriftsbeglaubigungen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wenden sich sich bitte an den Wendepunkt.
Beglaubigungen von Schulzeugnissen (bis zu drei Exemplare eines Zeugnisses) | 2,60 € |
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen je Seite | 3,85 € |
Beglaubigung je Unterschrift | 2,10 € |
Gebührenfrei sind Beglaubigungen für Rentenzwecke | |
Auf Wunsch können Sie die zu beglaubigenden Schriftstücke im Stadtbüro kopieren lassen | |
Dafür fallen folgende Gebühren an: | |
Kopien DinA 4 (für die ersten 10 Seiten) je | 0,60 € |
Kopien DinA 4 (ab 11. Seite) je | 0,40 € |
Kopien DinA 3 (nicht in jedem Stadtbüro möglich) je Seite | 0,85 € |
Gebührenfrei sind die Kopien für Rentenzwecke | |
Der Anspruch auf Gebührenbefreiung ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen! | |
§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Tag | |
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Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
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Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
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Tag | |
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Dienstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis