Anforderung standesamtlicher Urkunden durch das Stadtbüro

Personenstandsurkunden können durch die Stadtbüros beim Standesamt beantragt werden, wenn die Geburt, der Sterbefall bzw. die Eheschließung in Arnsberg beurkundet wurde. Personenstandsurkunden dürfen nur vom Standesamt ausgestellt werden, sie werden nicht von den Stadtbüros ausgestellt.

Die Beantragung im Stadtbüro ist nur persönlich oder mit Vollmacht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass für diesen Service einige Tage Versandzeit anfallen.


In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

  • Die Gebühr für eine Urkunde bzw. eine Abschrift aus dem Register beträgt 10,00 Euro, für jede weitere Urkunde 5,00 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten
  • Für Rentenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei (Nachweis erforderlich)
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Vollmacht & Ausweis des Vollmachtgebers
  • Familienbuch (sofern vorhanden)
  • Gebühren

 

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Kontakt

Altes Rathaus
Raum: Erdgeschoss
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
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Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen
Marktstraße 3 (Ludgeripassage)
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen

>>> Online-Termin vereinbaren

Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Stadtbüro Neheim
Lange Wende 6a
59755 Arnsberg
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Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen
Kirchstraße 47
59823 Arnsberg
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Montag:geschlossen
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis