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Die Biotonne

Die grüne Biotonne erfasst Küchen- und Gartenabfälle, damit diese zu Kompost verarbeitet werden können.

Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig.

 

Sie ist seit dem 01.01.2016 erhältlich und wird in einem 14-tägigen Turnus geleert.

Die Biotonne gibt es in zwei Größen: 120 l und 240 l.

Für die Benutzung einer Biotonne fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.

Zu jedem Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen über 1100 l werden maximal fünf Biotonnen 240 l auf Antrag hinzugestellt.

 

Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne:

Küchenabfälle wie z. B.:

  • Obst-, Gemüse-, Salat- und Brotreste
  • verdorbene Nahrungsmittel
  • Speisereste (auch gekocht)
  • Knochen
  • Eierschalen

Gartenabfälle wie z. B.:

  • Rasenschnitt
  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (max. 12 cm stark)
  • Laub, Nadeln und Moos
  • Fallobst
  • Blumen- und Pflanzenreste, Blumenerde (in geringen Mengen)
  • Ernterückstände (von Gemüsebeeten)
  • Wildkräuter (Unkräuter)

Sonstiges wie z. B.:

  • Blumensträuße
  • Haare
  • Federn
  • Holzwolle
  • Sägemehl
  • Holzspäne (aber nur von unbehandeltem Holz!)

Abfälle wie z. B.:

  • Tierkadaver oder Schlachtabfälle
  • Mülltüten, Tragetaschen oder Folienbeutel
  • Asche, Holzkohle
  • Hygieneartikel wie Binden, Tampons, …
  • Windeln
  • Blumentöpfe, (Blumen-) Draht
  • Behandeltes Holz
  • (Straßen-) Kehricht
  • Staubsaugerbeutel
  • Zigarettenkippen oder -asche
  • Steine, Ziegel oder Bauschutt
  • Textilien oder Leder
  • Flüssige Abfälle (Suppen, Öle)
  • menschliche und tierische Exkremente (z.B. Hunde/-Katzenkot)

Kompostierbare Einlegesäcke / Müllbeutel für Biotonnen bestehen aus sogenanntem Bioplastik. 

Bioplastiksäcke dürfen nicht in die Biotonne, da sie sich in den modernen Kompostierungsanlagen nicht schnell genug zersetzen. Die benötigten hohen Temperaturen und die längere Abbauzeit von Bioplastik im Vergleich zu Bioabfällen führen dazu, dass die Säcke oft unvollständig abgebaut bleiben oder sogar in der Müllverbrennung landen, was dem Ziel der Kreislaufwirtschaft widerspricht. Auch im heimischen Kompost zersetzen sie sich nicht.
Wir empfehlen daher für die Umverpackung des Biomülls Zeitungspapier oder unbedruckte / unbeschichtete Kartonagen zu benutzen.
Sie Können sich auch gerne beim Kompostwerk selbst erkundigen, s. Link unten.

Kompostwerk Hellefelder Höhe

  • Stellen Sie Ihre Biotonne vor Frost und direkter Sonneneinstrahlung geschützt auf.
  • Legen Sie den Boden Ihrer Biotonne mit normalem Zeitungspapier aus (kein Hochglanzpapier), damit bei der Entleerung weniger Rückstände in der Tonne bleiben.
  • Je trockener es in der Tonne ist, desto besser!
    Dieses erreichen Sie durch Zugabe von Baum- und Strauchschnitt oder unbehandelten Hobelspänen. Lassen Sie feuchte Küchenabfälle zunächst abtropfen und wickeln Sie diese anschließend in Zeitungspapier.
  • Achten Sie darauf, den Behälterdeckel immer geschlossen zu halten.
  • Reinigen Sie Ihre Biotonne bei Bedarf gründlich mit Wasser. Geben Sie keinesfalls die Kompostierung beeinträchtigende Stoffe in die Biotonne!

Biofilterdeckel

Die Biotonne ist serienmäßig ab Werk mit einem normalen Deckel ausgestattet, den man schon von der Restmülltonne und der Altpapiertonne kennt. Ein spezieller Filterdeckel kann gegen Aufpreis auf Wunsch über die Technischen Dienste Arnsberg erworben werden.


Der Filterdeckel kostet inklusive Montage einmalig 74,00 €.
Ein Biofiltersatz kostet 22,50 €. Der Einbau Service kostet 31,00 €

Vorsortierbehälter

Einen Vorsortierbehälter für den Haushalt – 10 Liter, mit Deckel – können Sie zum Preis von 5,00 € beim Wertstoffbringhof erwerben.

Schwerkraftschloss

Der Preis für 1 Schwerlastschloss beträgt 37,50€.

Wird ein Einbau gewünscht, berechnen wir zusätzlich eine Pauschale von 27,50€ je Schloss und eine Gefäßdienstgebühr von 31,00€ je Anfahrt.

Sie möchten das Schloss selbst einbauen?
Kein Problem, schreiben Sie dies im Auftrag dazu und Sie bekommen eine E-Mail sobald Sie das Schloss abholen können.

 

Wie erfolgt der Antrag?

Der Antrag erfolgt schriftlich postalisch oder als E-Mail an abfallwirtschaft@arnsberg.de.

Für die Bearbeitung werden die folgenden Angaben benötigt:

  • Behälternummer,
  • Adresse des Rechnungsempfängers
  • Behälterstandort (falls abweichend von Rechnungsadresse)
  • Name des Empfängers

Abfuhr-Informationen:

Die Abfuhr der Abfallgefäße (120 & 240l Behälter) wird für Restabfall und Altpapier alle 4 Wochen und Für Bioabfall alle 2 Wochen angeboten. Die Abfuhrtermine und -bezirke finden Sie im Abfallkalender. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihr Gefäß zu jedem Abfuhrtermin an die Straße stellen müssen. Im Gegenteil, Sie bestimmen, denn Sie stellen Ihr Abfallgefäß nur dann an die Straße, wenn es geleert werden soll.

Alle Gefäße, die abgefahren werden sollen, müssen ab 6.00 Uhr am Abfuhrtag an den öffentlichen Straßenrand oder Bordstein gestellt werden. Die Abfuhr erfolgt bis in die Abendstunden. Privatwege werden nicht angefahren.

  • Die Tonnen nur soweit füllen, dass sich der Deckel schließen lässt.
  • Abfälle dürfen nicht in die Gefäße eingestampft werden.
  • Bei Umzug verbleiben die Abfallgefäße auf dem Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.
  • Jede zusätzliche Leerung außerhalb des entsprechenden Abfuhrturnus ist gebührenpflichtig
  • Ein 240 Liter Behälter darf mit maximal 96 kg und ein 120 Liter Behälter mit 48 kg befüllt werden

Alle entwendeten Gefäße müssen den Technischen Diensten Arnsberg unter Angabe der Behälternummer sofort gemeldet werden, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Behälter, die folgende Punkte nicht einhalten, werden nicht entleert. Eine Entleerung kann nach beseitigung der Mängel kostenpflichtig per E-Mail beauftragt werden.

  • Deckel der Behälter müssen geschlossen sein.
  • Es darf keine Verdichtung der Abfälle erfolgen, die Abälle müssen bei dem Entleerungsvorgang aus dem Behälter fallen.
  • Die Maximal Nutzlast der Behälter darf nicht überschritten werden:
    • 120 Liter Behälter maximal 48 kg
    • 240 Liter Behälter maximal 96 kg
    • 1.100 Liter Behälter maximal 350 kg

Abschlag für Eigenkomposietrer ohne Biotonne

  • Eigentümer/in
  • Bevollmächtigte/r

Wer Eigenkompostierung ohne Biotonne betreibt, kann einen Nachlass auf die jährlichen Abfallgebühren beantragen dazu muss ein Antrag auf Ermäßigung ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Unterlagen zurückgeschickt werden.

Voraussetzung für einen Nachlass bei Eigenkompostierung ist eine Mindestnutzgartenfläche von 50m² je Bewohner des Grundstücks. Zur Nutzgartenfläche zählen beispielsweise die Flächen zum Anbau von Kräutern, Obst, Gemüse und weiteren (Nutz-)Pflanzen. Die sachgerechte und umweltfreundliche Kompostbewirtschaftung muss das ganze Jahr über durchgeführt werden.

Der Nachlass wird bei erstmaliger Beantragung für die noch verbleibenden vollen Monate des betreffenden Jahres anteilig nach Zwölfteln gewährt. Der Nachlass wird jeweils für 5 Jahre gewährt. Danach kann bzw. muss der Antrag neu gestellt werden.