Geschichte
Von 1988 bis heute reisten rund drei Millionen Aussiedler bzw. Spätaussiedler und deren Angehörige in die Bundesrepublik Deutschland ein. Etwa 7.000 davon wurden der Stadt Arnsberg zugewiesen.
Bei den Aussiedlern handelt es sich in der Regel um die Personen, die als deutsche Staatsan- bzw. Volkszugehörige aus den Vertreibungsgebieten (meistens aus Polen, Rumänien und aus der ehem. Sowjetunion) nach Deutschland kommen sowie ihre Familienangehörigen.
Mit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes werden diese Personen als Spätaussiedler bezeichnet.
Praktisch alle Spätaussiedler (Einreise nach dem 31.12.1992) kommen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und zwar überwiegend aus Russland, Kasachstan und Kirgisistan.
Es handelt sich hier um die Nachfahren von Deutschen, die sich vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Folge der organisierten Ansiedlung von Deutschen (Manifest der Zarin Katharina II vom 22.07.1763) als wirtschaftliche Entwicklungshelfer auf dem Gebiet des Russischen Reiches niederließen. Die Aufnahme dieser Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.
Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und erteilt ggf. den Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Seit dem 01.01.2005 ist das Bundesverwaltungsamt auch für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen zuständig.
Schon vor über 20 Jahren stellte sich heraus, dass die Integration der Aussiedler und Spätaussiedler ein verstärktes Engagement seitens der Stadtverwaltung erfordert. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, beschloss der Rat der Stadt Arnsberg am 14.06.1989 die Einstellung eines hauptamtlichen Aussiedlerbeauftragten, was damals einen beispiel- und modellhaften Charakter bundesweit hatte.
Beratung heute
Wir bieten Ihnen zur gesellschaftlichen Eingliederung heute noch im Rahmen der Sprechstunden der Ausländerbehörde unsere individuelle persönliche Hilfe für verschiedenste Lebenssituationen an. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns an.
Unsere Aufgabenfelder umfassen folgende Schwerpunkte:
Michael
Jachimski
A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten, Visa- und Spätaussiedlerangelegenheiten
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
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Von 1988 bis heute reisten rund drei Millionen Aussiedler bzw. Spätaussiedler und deren Angehörige in die Bundesrepublik Deutschland ein. Etwa 7.000 davon wurden der Stadt Arnsberg zugewiesen.
Bei den Aussiedlern handelt es sich in der Regel um die Personen, die als deutsche Staatsan- bzw. Volkszugehörige aus den Vertreibungsgebieten (meistens aus Polen, Rumänien und aus der ehem. Sowjetunion) nach Deutschland kommen sowie ihre Familienangehörigen.
Mit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes werden diese Personen als Spätaussiedler bezeichnet.
Praktisch alle Spätaussiedler (Einreise nach dem 31.12.1992) kommen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und zwar überwiegend aus Russland, Kasachstan und Kirgisistan.
Es handelt sich hier um die Nachfahren von Deutschen, die sich vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Folge der organisierten Ansiedlung von Deutschen (Manifest der Zarin Katharina II vom 22.07.1763) als wirtschaftliche Entwicklungshelfer auf dem Gebiet des Russischen Reiches niederließen. Die Aufnahme dieser Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.
Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und erteilt ggf. den Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Seit dem 01.01.2005 ist das Bundesverwaltungsamt auch für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen zuständig.
Schon vor über 20 Jahren stellte sich heraus, dass die Integration der Aussiedler und Spätaussiedler ein verstärktes Engagement seitens der Stadtverwaltung erfordert. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, beschloss der Rat der Stadt Arnsberg am 14.06.1989 die Einstellung eines hauptamtlichen Aussiedlerbeauftragten, was damals einen beispiel- und modellhaften Charakter bundesweit hatte.
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Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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