Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermässigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden oder eine Ermässigung des Rundfunkbeitrags erhalten. Den hierzu erforderlichen Antrag erhalten Sie in unseren Stadtbüros oder unter www.rundfunkbeitrag.de.

Die notwendigen Voraussetzungen zur Befreiung oder Ermässigung können Sie dem Antrag entnehmen oder unter www.rundfunkbeitrag.de nachlesen.

Sie können den ausgefüllten Antrag, versehen mit den erforderlichen Nachweisen, selbst an den ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice schicken. Alternativ können Sie die Unterlagen in die Briefkästen der Stadtbüros einwerfen. Der Versand erfolgt wöchentlich als Sammelpost. Für einen möglichen Verlust Ihres Antrages haften die Stadtbüros nicht.

Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt ausschließlich bei dem ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice. Bitte nehmen Sie bei Rückfragen direkten Kontakt zum ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice auf (Tel.: 018 59995 0888 (6,5 Cent/Minute aus den deutschen Festnetzen; abweichende Preise für Mobilfunk).

Anstatt der beglaubigten Kopie des Leistungsbescheids kann dem Antrag auf Befreiung auch eine gebührenfreie Bescheinigung des Job-Centers beigefügt werden. Die Bescheinigung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Leistungsbescheid. Die Bescheinigung ist auch beim Job-Center erhältlich. Sie muß dort abgeholt werden, sie wird nicht mit der Post zugeschickt.

  • Befreiungs-, Ermässigungsantrag
  • Nachweis (z.B. Bescheinigung des Job-Centers zur Vorlage bei der GEZ, Leistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)

§ 4 (1 o. 6, 2) Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

gez, gez befreiung, gec, gzsz, ermäßigung, ermässigung, befreiung

Kontakt

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Öffnungszeiten
Tag
Montag:7.00 - 19.00 Uhr
Dienstag:7.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch:7.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag:7.00 - 19.00 Uhr
Freitag:7.00 - 19.00 Uhr

nur telefonisch (018 59995 0888 (6,5 Cent/Minute aus den deutschen Festnetzen; abweichende Preise für Mobilfunk).

Altes Rathaus
Raum: Erdgeschoss
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen
Marktstraße 3 (Ludgeripassage)
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen

>>> Online-Termin vereinbaren

Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Stadtbüro Neheim
Lange Wende 6a
59755 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen
Kirchstraße 47
59823 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen

>>> Online-Termin vereinbaren

Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis