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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Fundbüro

Die Stadtbüros nehmen Fundsachen auf und verwahren die Fundgegenstände, bis sich der Besitzer meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.

Herrenlose Sachen sind keine Fundsachen. Eine Sache ist herrenlos, wenn der Besitz / Eigentum freiwillig aufgegeben wurde. Insbesondere gilt dies für wertlose Sachen, wie z.B. schrottreife Fahrräder, Motoroller, verschmutze und verbrauchet Kleidung.

Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10 Euro unverzüglich dem Fundbüro anzeigen.

  • Größere Fundsachen wie z.B. Fahrräder können durch den Fachdienst "Technische Dienste" beim Finder abgeholt werden. Bei Geltendmachung des Findereigentums werden dafür 25 Euro Transportkostenpauschale zusätzlich zur Verwaltungsgebühr erhoben.
  • Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum).
  • Für die Aufbewahrung wird je nach Wert der Fundsache eine Gebühr erhoben.
  • Der Finder kann vom Besitzer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.

Fundkatzen und Kleintiere werden vom Katzenschutzbund abgeholt und versorgt.
Fundhunde werden durch Kollegen der Stadt Arnsberg sichergestellt und versorgt.


Sie haben etwas verloren?

Sie können unser Fundbuch hier online einsehen.


 

 

Auktion

Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist versteigert. Die Auktion erfolgt ausschliesslich online.


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  • Verwaltungsgebühr bei Aushändigung an den Verlierer oder bei Findereigentum (richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache):
    Schätzwert bis 25 Euro: gebührenfrei
    Schätzwert 26 bis 150 Euro: 10 Euro
    Schätzwert 150 bis 500 Euro: 15 Euro
    Schätzwert über 500 Euro: 20 Euro
    je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro
  • Transportpauschale (zzgl. Verwaltungsgebühr) in Höhe von 25 Euro für die Abholung der Fundsache durch die Technischen Dienste beim Finder (wird nur bei Findereigentum berechnet)
  • Verwaltung sperriger Fundsachen (zzgl. Verwaltungsgebühr): 15 Euro
  • Löschgebühr in Höhe von 36,90 Euro von Daten auf elektronischen Geräten, z.B. Handys, Kameras, MP3-Player (wird nur bei Findereigentum berechnet)
  • Sicherstellung eines Fundtieres: 20,50 Euro
  • Aufbewahrung eines Fundtieres: 12,30 Euro/Tag
  • Versicherungsbescheinigung: 1,55 Euro
  • § 973 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 16 (1) Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, (DSG NRW)
  • § 1 (1) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) – Tarifstelle 9 bis 9.1
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Arnsberg § 1 Tarifstelle 23, 24
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