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Fundbüro

Die Stadtbüros der Stadt Arnsberg dienen als Sammelstelle für alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände.

Fundsachen sind:

  • Sachen, die eine:n Besitzer:in haben und verloren gegangen sind. Verloren sind Sachen, die ohne Willen der Eigentümerin/des Eigentümers nicht nur vorübergehend abhandengekommen sind.
  • Gestohlene Dinge, die von der stehlenden Person verloren oder weggeworfen worden sind.
  • Tiere, wie Haus- und Nutztiere

Keine Fundsachen sind:

  • Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen
  • Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen oder offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen: Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien, Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte, motorisierte Fahrzeuge mit Versicherungspflicht oder dergleichen. 
    Auskünfte hierzu erteilen die Technischen Dienste

 

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum).

Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder*in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn.

Für die Aufbewahrung wird je nach Wert der Fundsache eine Gebühr erhoben.

Fundkatzen und Kleintiere werden vom Katzenschutzbund abgeholt und versorgt.
Fundhunde werden durch Kollegen der Stadt Arnsberg sichergestellt und versorgt.

 


Sie haben etwas verloren?

Sie können unser Fundbuch hier online einsehen.


 




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  • Verwaltungsgebühr bei Aushändigung an den Verlierer oder bei Findereigentum (richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache):
    Schätzwert bis 25 Euro: gebührenfrei
    Schätzwert 26 bis 150 Euro: 10 Euro
    Schätzwert 150 bis 500 Euro: 15 Euro
    Schätzwert über 500 Euro: 20 Euro
    je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro
  • Transportpauschale (zzgl. Verwaltungsgebühr) in Höhe von 25 Euro für die Abholung der Fundsache durch die Technischen Dienste beim Finder (wird nur bei Findereigentum berechnet)
  • Verwaltung sperriger Fundsachen (zzgl. Verwaltungsgebühr): 15 Euro
  • Löschgebühr in Höhe von 36,90 Euro von Daten auf elektronischen Geräten, z.B. Handys, Kameras, MP3-Player (wird nur bei Findereigentum berechnet)
  • Sicherstellung eines Fundtieres: 20,50 Euro
  • Aufbewahrung eines Fundtieres: 12,30 Euro/Tag
  • Versicherungsbescheinigung: 1,55 Euro
  • § 973 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 16 (1) Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, (DSG NRW)
  • § 1 (1) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) – Tarifstelle 2.2.4.1 bis 2.2.4.2
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Arnsberg § 1 Tarifstelle 23, 24
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