Zu Beginn der Überlegungen zu Ihrem Grundstück, Ihrem Haus oder Ihren zukünftigen Plänen entstehen sehr viele Fragen. Der Fachdienst Bauordnung|Denkmale bietet an zwei Tagen in der Woche die Möglichkeit der offenen Sprechzeit an.
Telefonische Auskünfte zum bestehenden Planungsrecht erhalten Sie an zwei Tagen die Woche Die Auskünfte erfolgen auf Grundlage der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen der Stadt Arnsberg. Oft hilft ein Blick in den Bebauungsplan oder der
Viele einzelne Gesetze, Regeln und Vorschriften regeln die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Eine schnelle Beurteilung und Einschätzung der einzelnen Bauvorhaben ist im Einzelfall sehr schwierig. Daher findet keine telefonische Bauberatung statt.
Nutzen Sie frühzeitig die Möglichkeit, die Bauberatung mit einer Email zu kontaktieren, in der Sie Ihr Bauvorhaben beschreiben und skizzenhaft anhand von Lageplänen, Zeichnungen und auch Fotos zu erläutern, wo und wie Sie bauen möchten. Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Tagen eine Antwort.
Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften im Rahmen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben können. Es können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden bzw. dies als Erlaubnis oder Genehmigung betrachtet werden kann.
Telefonische Sprechzeiten der Bauberatung
Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Bauberatung
Zu Beginn der Überlegungen zu Ihrem Grundstück, Ihrem Haus oder Ihren zukünftigen Plänen entstehen sehr viele Fragen. Der Fachdienst Bauordnung|Denkmale bietet an zwei Tagen in der Woche die Möglichkeit der offenen Sprechzeit an.
Telefonische Auskünfte zum bestehenden Planungsrecht erhalten Sie an zwei Tagen die Woche Die Auskünfte erfolgen auf Grundlage der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen der Stadt Arnsberg. Oft hilft ein Blick in den Bebauungsplan oder der
Viele einzelne Gesetze, Regeln und Vorschriften regeln die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Eine schnelle Beurteilung und Einschätzung der einzelnen Bauvorhaben ist im Einzelfall sehr schwierig. Daher findet keine telefonische Bauberatung statt.
Nutzen Sie frühzeitig die Möglichkeit, die Bauberatung mit einer Email zu kontaktieren, in der Sie Ihr Bauvorhaben beschreiben und skizzenhaft anhand von Lageplänen, Zeichnungen und auch Fotos zu erläutern, wo und wie Sie bauen möchten. Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Tagen eine Antwort.
Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften im Rahmen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben können. Es können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden bzw. dies als Erlaubnis oder Genehmigung betrachtet werden kann.
Telefonische Sprechzeiten der Bauberatung
Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
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