Mit dem vorliegenden Wohnbaulandkataster erweitert die Stadt Arnsberg ihren Service im Bereich "Bauen und Wohnen" und stellt allen Interessierten, hier vor allem allen Bauwilligen, Architekturbüros, Immobilienmaklern, Baufirmen u. a., die in Arnsberg verfügbaren bebaubaren Grundstücke vor.
Dabei werden sowohl städtische Grundstücke als auch privates Eigentum dargestellt. Hierzu können Sie sich durch Klicken mit der linken Maustaste auf den gewünschten Stadtteil eine Karte der potentiell verfügbaren Grundstücke sowie Informationen zur Lage der Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstück, evtl. Straßenname), der ungefähren Grundstücksgröße sowie einen Hinweis auf das Baurecht anzeigen lassen.
Bitte beachten Sie folgende Veränderung:
Neu ist die Nummerierung der Baulücken in den Karten und Listen für die Stadtteile.
Bisher wurden zur Darstellung der Baulücken die jeweilige Flurstücksnummer verwandt. Dies führte mitunter zu Verwechselungen. Daher werden nun die Baulücken in jedem Stadtteil fortlaufen durchnummeriert, wodurch z. B. die Suche nach Informationen über die Baulücken in den jeweiligen Listen erleichtert wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untenstehende Ansprechperson.
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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen der Stadt Arnsberg erstellt und die gezeigten Karten werden in vierteljährlichem Abstand aktualisiert, d. h., die erteilten Baugenehmigungen werden berücksichtigt und die betreffenden Grundstücke aus dem Kataster herausgenommen. Die Aufnahme von Flächen in das Wohnbaulandkataster erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der örtlichen Gegebenheiten. Unvorhersehbare Umstände können aber dazu führen, dass in Einzelfällen eine Flächen nicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar ist. Die Darstellungen des Katasters erfolgen deshalb ohne Gewähr; eine Haftung kann nicht übernommen werden. Insbesondere kann die tatsächliche Größe eines Baugrundstückes, z. B. bei großen Flurstücken mit dargestellter, möglicher Parzellierung, von den Angaben in den Tabellen abweichen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Grundsätzlich entbindet die Darstellung der Grundstücke im Wohnbauland nicht davon, eine Baugenehmigung für das Grundstück zu beantragen. Die hierfür notwendigen Kartengrundlagen erhalten Sie über den Hochsauerlandkreis.
Informationen zur genauen Ausgestaltung des Baurechts vor Ort (z. B. Gestaltung der Gebäude) und Antworten auf weitergehende Fragen erhalten Sie durch die Bauordnung | Denkmalpflege. Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie untenstehend.
Bei Fragen zu Grundstückspreisen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Immobilienbewertung und Geodatenservice weiter. Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie untenstehend.
Ob und falls ja, zu welchen Bedingungen ein Grundstückseigentümer zu einem Verkauf eines hier gezeigten Grundstückes bereit ist, muss der Interessent selbst klären.
Sollten Sie als Grundstückseigentümerin bzw. -eigentümer feststellen, dass Ihr Grundstück im Wohnbaulandkataster dargestellt ist, Sie damit aber nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an das Fachbereichsbüro Planen|Bauen|Umwelt. Bei der nächsten Aktualisierung wird sodann Ihr Grundstück nicht mehr im Wohnbaulandkataster dargestellt.
Als Baulücken werden in Arnsberg unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile bezeichnet, die mit einer Baugenehmigung sofort oder kurzfristig bebaut werden können und deren Erschließung (Straße, Abwasserkanal, Trinkwasserleitung) gesichert ist.
Eine Übersicht über Baulücken im Stadtgebiet bekommen Interessierte mit dem Wohnbaulandkataster, in dem auch das Bauland, dessen Erschließung noch zu sichern wäre, und das Wohnbaulandpotenzial dargestellt wird.