Einbürgerung und
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Allgemeine Anfragen: einbuergerung@arnsberg.de
Frau Peters: A-D, Telefon: 02932 201 1668
Frau Conredel: E-N, Telefon: 02932 201 1164
Frau Dieckmann: O-Z, Telefon: 02932 201 1416
Als Abschluss einer gelungenen Integration können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten.
Abgabemöglichkeiten von Einbürgerungsanträgen
Nur persönlich, nach Vereinbarung eines individuellen Termins
! Bitte beachten Sie: Aufgrund der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind derzeit alle Termine vergeben.
Es besteht die Möglichkeit, auf einer Warteliste erfasst zu werden und schriftlich informiert zu werden, sobald ein Termin verfügbar ist oder sich die Abgabemöglichkeiten ändern.
Die Terminanfrage oder ein bereits gestellter Einbürgerungsantrag entbindet Sie nicht von den Verpflichtungen Ihres Herkunftslandes oder den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen.
Das bedeutet, bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag sind Sie verpflichtet, Ihren aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls denen Ihres Herkunftslandes nachzukommen. Dies bezieht sich auch auf die Gültigkeit von Nationalpässen und das Vorhandensein eines Aufenthaltstitels.
Einbürgerungsvoraussetzungen Anspruchseinbürgerung
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in der Bundesrepupublik Deutschland (Einbürgerungstest oder Test «Leben in Deutschland»
Einbürgerungsvoraussetzungen bei einer Einbürgerung aufgrund eines deutschen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners
Im Übrigen die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz
Einbürgerungsvoraussetzungen Ermessenseinbürgerung
Im Rahmen der Ermessenseinbürgerung erfolgt eine Überprüfung, ob unter Berücksichtigung der persönlichen Eigenschaften und der sozialen Situation eine erfolgreiche dauerhafte Integration bejaht werden kann. Die Ermessenseinbürgerung kommt in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht.
Hinweis: Da sich die Voraussetzungen immer auch nach der individuellen Lebenslage richten, ist eine Beratung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde erforderlich.
Rechtsgrundlagen:
Höhe der Einbürgerungsgebühren (§ 38 Staatsangehörigkeitsgesetz)
Pro Einbürgerungsbewerber 255,00 EUR.
Die Gebühr ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, welches miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes hat, auf 51,00 EUR.
Daniela
Peters
Einbürgerung A - D
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Kiera
Conredel
Einbürgerung E - N
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Julia
Dieckmann
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten O-Z
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Einbürgerung und
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Allgemeine Anfragen: einbuergerung@arnsberg.de
Frau Peters: A-D, Telefon: 02932 201 1668
Frau Conredel: E-N, Telefon: 02932 201 1164
Frau Dieckmann: O-Z, Telefon: 02932 201 1416
Als Abschluss einer gelungenen Integration können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten.
Abgabemöglichkeiten von Einbürgerungsanträgen
Nur persönlich, nach Vereinbarung eines individuellen Termins
! Bitte beachten Sie: Aufgrund der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind derzeit alle Termine vergeben.
Es besteht die Möglichkeit, auf einer Warteliste erfasst zu werden und schriftlich informiert zu werden, sobald ein Termin verfügbar ist oder sich die Abgabemöglichkeiten ändern.
Die Terminanfrage oder ein bereits gestellter Einbürgerungsantrag entbindet Sie nicht von den Verpflichtungen Ihres Herkunftslandes oder den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen.
Das bedeutet, bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag sind Sie verpflichtet, Ihren aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls denen Ihres Herkunftslandes nachzukommen. Dies bezieht sich auch auf die Gültigkeit von Nationalpässen und das Vorhandensein eines Aufenthaltstitels.
Einbürgerungsvoraussetzungen Anspruchseinbürgerung
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in der Bundesrepupublik Deutschland (Einbürgerungstest oder Test “Leben in Deutschland”
Einbürgerungsvoraussetzungen bei einer Einbürgerung aufgrund eines deutschen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners
Im Übrigen die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz
Einbürgerungsvoraussetzungen Ermessenseinbürgerung
Im Rahmen der Ermessenseinbürgerung erfolgt eine Überprüfung, ob unter Berücksichtigung der persönlichen Eigenschaften und der sozialen Situation eine erfolgreiche dauerhafte Integration bejaht werden kann. Die Ermessenseinbürgerung kommt in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht.
Hinweis: Da sich die Voraussetzungen immer auch nach der individuellen Lebenslage richten, ist eine Beratung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde erforderlich.
Rechtsgrundlagen:
Höhe der Einbürgerungsgebühren (§ 38 Staatsangehörigkeitsgesetz)
Pro Einbürgerungsbewerber 255,00 €.
Die Gebühr ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, welches miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes hat, auf 51,00 €.
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Raum: A 1.005
Am Hüttengraben 29
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Raum: A 1.006
Am Hüttengraben 29
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Raum: A 1.006
Am Hüttengraben 29
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.