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Aktuelle Störung: Telefonanschlüsse nicht erreichbar

Stand: 02.07.2026

Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.

So erreichen Sie uns weiterhin:

  • Per E-Mail: Die Kommunikation per E-Mail funktioniert uneingeschränkt.
  • Online-Services: Auf unserer Homepage www.arnsberg.de finden Sie alle wichtigen Kontaktadressen sowie den direkten Zugang zu unserem Service-Portal.

Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.


mehr erfahren

Schülerbeförderung

Die Übernahme von Schülerfahrkosten erfolgt nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Danach entscheidet die Stadt Arnsberg im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Schülerfahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten für die Beförderung zur Schule übernommen.

 

Ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht, wenn 

  • der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung (Haustür) und der nächstgelegenen Schule
  1. für Schüler der Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2,0 km
  2. für Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
  3. für Schüler der Sekundarstufe II (Klasse 11-13) mehr als 5 km

    beträgt, oder
  • der Schulweg für die Kinder besonders gefährlich oder für Schüler ungeeignet ist  oder
     
  • die Schülerin/der Schüler aus gesundheitlichen Gründen für einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen nicht in der Lage ist den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. In diesem Fall ist ein amtsärztliches Gutachten des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises vom Schulträger einzuholen.


Übernommen werden die Kosten für  die wirtschaftlichste Art der Beförderung. Das ist in der Regel der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), weshalb den Schülerinnen und Schüler eine Fahrkarte (SchulwegTicket) zur Verfügung gestellt wird.

Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten sind  im Sekretariat der zuständigen Schule oder online im Formularbereich auf www.arnsberg.de erhältlich.  

Zuständige Stelle für Schülerfahrkosten bei kirchlichen Gymnasien ist das Erzbistum Paderborn und bei den Berufskollegs der Hochsauerlandkreis.

Weitergehende ausführliche Informationen zu Schülerfahrkosten finden Sie auch auf der Homepage des Schulministeriums, www.schulministerium.nrw.de.

§ 97 Schulgesetz NRW; Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Schülerfahrkarte,

Kontakt

Schülerbeförderung

Altes Rathaus
Raum: B 1.002
Alter Markt 19
59821 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung