Für das Arnsberger Stadtgebiet wurde keine Baumschutzsatzung erlassen.
Entsprechende Genehmigungen zur Fällung oder Rückschnitt von Bäumen sind daher nicht erforderlich.
Lediglich für Bäume, die als Naturdenkmal eingetragen sind, oder Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden, ist eine besondere Genehmigung einzuholen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Grünflächenmanagement.
Ralf
Schmidt
Fachdienstleitung
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
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Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
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Betriebshof
Raum: 7
Hüttenstraße 19
59759
Arnsberg
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