Baumschutzsatzung

Für das Arnsberger Stadtgebiet wurde keine Baumschutzsatzung erlassen.

Entsprechende Genehmigungen zur Fällung oder Rückschnitt von Bäumen sind daher nicht erforderlich.

Lediglich für Bäume, die als Naturdenkmal eingetragen sind, oder Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden, ist eine besondere Genehmigung einzuholen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Grünflächenmanagement.

Übersicht Arnsberger Grünflächen

Baumfällung, Baumschutzverordnung, baumschutz, baum fällen

Kontakt

Betriebshof
Raum: 7
Hüttenstraße 19
59759 Arnsberg
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Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung