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Kinderrechte, Elternrechte, Kinderschutz

Die Rechte des Kindes und seiner Eltern sind gesetzlich geschützt. Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf gewaltfreie Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Eltern haben das Recht auf Transparenz der Angebote und Ansprechpartner vor Ort sowie Anspruch auf eine frühzeitige Beratung und Unterstützung bei ihrer Erziehungsaufgabe. Kernaufgabe der Jugendämter ist es, Kinder, Jugendliche und Eltern frühzeitig bedarfsgerecht zu beraten bei Fragen zu:

  • Allgemeiner Förderung der Erziehung
  • Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht und Umgang
  • gezielten frühzeitigen Unterstützungsangeboten 


Das gesunde Aufwachsen von Kindern ist Ihr Recht, unser gemeinsames Interesse und unsere Pflicht. 

Dazu brauchen Sie:

  • Liebe und Bezugspersonen
  • Essen und Trinken
  • Körperpflege und Kleidung
  • Hilfe und Förderung
  • Regeln und Werte
  • Schutz vor Gefahren
     

 

Kinderschutz ist ein Thema, das uns alle angeht und uns täglich begegnet. Alle Eltern lieben ihre Kinder und wünschen sich, dass ihr Kind gut aufwächst. Manchmal sind die Lebensbedingungen und die Herausforderungen, mit denen Eltern sich auseinander setzen müssen, nicht ausreichend für ihr Kind. 

Die Grundvoraussetzung für ein gesundes Aufwachsen von Kinder ist:

  • das Erkennen von ungünstigen Lebensbedingungen
  • Anzeichen von ersten Überforderungstendenzen
  • frühzeitige Stärkung der elterlichen Handlungskompetenzen und
  • vor allem das frühzeitige Handeln

 

Liegt eine körperliche, sexuelle, seelische Gewalt oder Vernachlässigung eines Kindes vor, wird von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen.
Werden Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung eines Kindes bekannt, so wird das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt. Im Rahmen des Kooperationsverbundes BEAGLE besteht ein abgestimmtes Verfahren bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung. 

Werden solche Anhaltspunkte bekannt, sind die Fachkräfte gemäß § 4 KKG verpflichtet, mit den Eltern gemeinsam die aktuelle Situation einzuschätzen und auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen hinzuwirken. Im offenen Austausch mit Eltern geht es darum, mögliche Gefahren für das Kind abzuwenden.

Bei Fragen zum Thema Kinderschutz können sich sowohl Eltern als auch Frachkräfte an die regionalen Ansprechpartner im Kinderschutz wenden. 

Siehe Kontaktdaten für eine Beratung im Kinderschutz.

Kinderschutz im Kooperationsverbund BEAGLE

Wenn Präventionsangebote wie zum Beispiel das Lotsenangebot BEAGLE nicht die geeignete oder ausreichende Unterstützung ist, Kinder Schutz und Eltern Unterstützung brauchen, ist es wichtig, dass Fachkräfte klar wissen, welche konkreten Schritte zur Wohle des Kinders zu gehen sind. 

Kontaktdaten geben Sicherheit und Arbeitshilfen bieten Transparenz für alle Beteiligten. 

Zusätzlich zu dem gemeinsamen Arbeitshilfen zur strukturierten Erfassung von möglichen Unterstützungsbedarfen hat der Kooperationsverbund BEAGLE auch gemeinsame Dokumente für die Einschätzung in Kinderschutzfragen erstellt. 

Diese Arbeitshilfen geben allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit. Zudem helfen sie jeden Schritt nachvollziehbar und sicher umzusetzen – zum Wohl der Kinder und im Sinne der Transparenz für Eltern.

Eltern in ihrer Selbstwirksamkeit zu stärken und Kinder beim gelingenden Aufwachsen zu unterstützen ist ein wesentliches Ziel von BEAGLE.