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Newsroom
zur Rathaussanierung der Stadt Arnsberg

Rathaussanierung läuft weiter nach Plan - Flachtrakt wird derzeit abgebrochen

 

Arnsberg.

Die Sanierung des Arnsberger Rathauses läuft weiter nach Plan. Mit dem Abschluss der Arbeiten zur Entkernung des so genannten Flachtrakts mit Ratssaal und Sitzungssälen kann jetzt in Kürze der Rückbau erfolgen. Die Arbeiten dazu haben begonnen, heute kommt erstmals ein großer Abbruchbagger auf der Baustelle zum Einsatz.

Das für den Rückbau des Flachtrakts erforderliche „Werkzeug“ wurde in dieser Woche angeliefert: Zwei Bagger kommen bei den Abbrucharbeiten zum Einsatz, von denen eines der beiden Fahrzeuge eine stattliche Größe hat. Das Baufahrzeug wird in den nächsten Wochen unter fachkundiger Führung am Rathaus ganze Arbeit leisten. „Wir rechnen mit rund acht Wochen für die reinen Abbrucharbeiten“, sagt Michael Bartnik, städtischer Beauftragter für die Sanierung des Rathauses. Doch damit ist der Prozess noch nicht abgeschlossen: Direkt im Anschluss erfolgen die weiteren Arbeiten zum Rückbau und der Sanierung. Die Betonelemente aus dem Flachtrakt werden durch Schreddern zerkleinert.

Dem Rückbau des Flachtraks war eine gründliche Schadstoffsanierung über Wochen voraus gegangen. Dabei wurden nicht nur die sichtbaren Holz- und Bauelemente entfernt und getrennt, es hat auch eine umfangreiche Sanierung von Asbest und Künstlicher Mineralfaser statt gefunden. Zuletzt wurde auch noch das unter dem Estrich verlegte Styropor entfernt. Damit kann das geschredderte Betonmaterial nun nach dem Abriss sortenrein der weiteren Verwertung durch Recycling zugeführt werden. Begünstigt wurden Planung und Durchführung bereits bis zu diesem Sanierungsfortschritt durch ein beauftragtes umfangreiches Schadstoffkataster und eine gründliche Ausschreibung der Maßnahmen.

Der Rückbau des Flachtrakts erfolgt zunächst bis auf die Betonsole. Im Zusammenhang mit der Sanierung werden dann rund 7.900 Kubikmeter Erdreich an der Baugrube abgetragen. Als Vorbereitung für die Rohbauarbeiten zum neuen Bürgerzentrum, die im Oktober beginnen, wird in der Baugrube sauberer Schotter als Gründung ausgebracht. Weitere Erdarbeiten am Rathaus sehen ferner den Rückbau einer so genannten Schmutzlinse vor, die sich zwischen Rathaus-Hochtrakt und Parkplatz befindet. Hier wird das aus alten Industrie-Zeiten am Standort belastete Bodenmaterial abgetragen und fachkundig entsorgt. Die zunächst letzten Erdarbeiten finden dann schließlich an der Baugrube rund um den Hochtrakt statt.

Mit dem Abschluss der Entkernung des Flachtrakts startet die mit dem Abriss beauftragte Firma die vollständige Entkernung des Rathaus-Hochtrakts. Erhalten bleibt ein Gerüst aus Stahlbeton, das für den Hochtrakt die Grundlage für die weitere Rathaussanierung darstellt.

„Ich freue mich, dass der Fortschritt der Sanierung unseres Rathauses jetzt deutlich sichtbar wird. Wir haben das gesamte Projekt gut geplant und sind schon jetzt voller Vorfreude, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zum Abschluss ein nachhaltig saniertes Rathaus und Bürgerzentrum präsentieren zu können. Besonders freut mich, dass wir gemeinsam die Zeitschiene und die Kosten stets engagiert im Blick behalten. Wir stellen uns auch engagiert gemeinsam den aktuellen neuen Herausforderungen und Kostensteigerungen“, sagt Bürgermeister Ralf Paul Bittner.


Presse-Informationen Archiv

Arnsberg.

Die Sanierung des Arnsberger Rathauses läuft weiter nach Plan. Mit dem Abschluss der Arbeiten zur Entkernung des so genannten Flachtrakts mit Ratssaal und Sitzungssälen kann jetzt in Kürze der Rückbau erfolgen. Die Arbeiten dazu haben begonnen, heute kommt erstmals ein großer Abbruchbagger auf der Baustelle zum Einsatz.

Das für den Rückbau des Flachtrakts erforderliche „Werkzeug“ wurde in dieser Woche angeliefert: Zwei Bagger kommen bei den Abbrucharbeiten zum Einsatz, von denen eines der beiden Fahrzeuge eine stattliche Größe hat. Das Baufahrzeug wird in den nächsten Wochen unter fachkundiger Führung am Rathaus ganze Arbeit leisten. „Wir rechnen mit rund acht Wochen für die reinen Abbrucharbeiten“, sagt Michael Bartnik, städtischer Beauftragter für die Sanierung des Rathauses. Doch damit ist der Prozess noch nicht abgeschlossen: Direkt im Anschluss erfolgen die weiteren Arbeiten zum Rückbau und der Sanierung. Die Betonelemente aus dem Flachtrakt werden durch Schreddern zerkleinert.

Dem Rückbau des Flachtraks war eine gründliche Schadstoffsanierung über Wochen voraus gegangen. Dabei wurden nicht nur die sichtbaren Holz- und Bauelemente entfernt und getrennt, es hat auch eine umfangreiche Sanierung von Asbest und Künstlicher Mineralfaser statt gefunden. Zuletzt wurde auch noch das unter dem Estrich verlegte Styropor entfernt. Damit kann das geschredderte Betonmaterial nun nach dem Abriss sortenrein der weiteren Verwertung durch Recycling zugeführt werden. Begünstigt wurden Planung und Durchführung bereits bis zu diesem Sanierungsfortschritt durch ein beauftragtes umfangreiches Schadstoffkataster und eine gründliche Ausschreibung der Maßnahmen.

Der Rückbau des Flachtrakts erfolgt zunächst bis auf die Betonsole. Im Zusammenhang mit der Sanierung werden dann rund 7.900 Kubikmeter Erdreich an der Baugrube abgetragen. Als Vorbereitung für die Rohbauarbeiten zum neuen Bürgerzentrum, die im Oktober beginnen, wird in der Baugrube sauberer Schotter als Gründung ausgebracht. Weitere Erdarbeiten am Rathaus sehen ferner den Rückbau einer so genannten Schmutzlinse vor, die sich zwischen Rathaus-Hochtrakt und Parkplatz befindet. Hier wird das aus alten Industrie-Zeiten am Standort belastete Bodenmaterial abgetragen und fachkundig entsorgt. Die zunächst letzten Erdarbeiten finden dann schließlich an der Baugrube rund um den Hochtrakt statt.

Mit dem Abschluss der Entkernung des Flachtrakts startet die mit dem Abriss beauftragte Firma die vollständige Entkernung des Rathaus-Hochtrakts. Erhalten bleibt ein Gerüst aus Stahlbeton, das für den Hochtrakt die Grundlage für die weitere Rathaussanierung darstellt.

„Ich freue mich, dass der Fortschritt der Sanierung unseres Rathauses jetzt deutlich sichtbar wird. Wir haben das gesamte Projekt gut geplant und sind schon jetzt voller Vorfreude, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zum Abschluss ein nachhaltig saniertes Rathaus und Bürgerzentrum präsentieren zu können. Besonders freut mich, dass wir gemeinsam die Zeitschiene und die Kosten stets engagiert im Blick behalten. Wir stellen uns auch engagiert gemeinsam den aktuellen neuen Herausforderungen und Kostensteigerungen“, sagt Bürgermeister Ralf Paul Bittner.

Arnsberg.

Die durch die bevorstehende Sanierung des Rathauses erforderlichen Umzüge der dort arbeitenden Fachbereiche ist bereits weit fortgeschritten. Während zahlreiche Abteilungen bereits in den temporären Unterkünften arbeits- und handlungsfähig sind, bereitet sich die Stadtverwaltung auf die letzten Umzüge aus dem Rathaus vor, die im September 2021 abgeschlossen werden. Vor allem der Fachbereich 4 (Planen|Bauen|Wohnen) mit seinen öffentlichen Dienstleitungen wie Bauberatung und Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen wird in der kommenden Woche vom 13. bis 17. September nur eingeschränkt zu erreichen sein.

In der gesamten 37. Kalenderwoche finden die Umzüge des FB 4 aus dem Rathaus an den temporären Standortort „Am Hüttengraben 31“ statt. Die Stadtverwaltung bittet Auskunft suchende Bürger*innen, ihre Anliegen (Bauberatung, Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen usw.) nach Möglichkeit bis in die darauf folgende Woche ab 20. September zu verschieben. Alle Kontaktmöglichkeiten – Telefon und E-Mail – bleiben zwar bestehen, aber die technische Umstellung des Fachbereichs mit Anschluss an die neuen Rechenzentren der Stadt Arnsberg muss für einen reibungslosen Kontakt zunächst abgeschlossen sein.

Nach dem Auszug des FB 4 aus dem Rathaus wird auch das Bauaktenarchiv des Fachdienstes Bauordnung | Denkmalpflege in das neue Zwischen- und Endarchiv umziehen und damit in die Zuständigkeit des Fachdienstes „Stadtarchiv“ (Kloster Wedinghausen, Klosterstraße 11, 59821 Arnsberg, Tel. 02932 / 201 1241) übergehen. Bis zur endgültigen Einrichtung und Inbetriebnahme Mitte Oktober sind Einsichten in das Bauaktenarchiv leider nicht möglich. Aktuelle Informationen zur Verfügbarkeit erhalten interessierte Bürger*innen auf dieser Internetseite.

In der vorletzten Septemberwoche, ab Montag, 20. September, erfolgen dann auch die Umzüge des Fachdienstes Zuwanderung|Integration in die temporäre Unterbringung „Am Hüttengraben 29“ in Hüsten. Planmäßig verlässt zum Schluss auch die Poststelle zusammen mit den Hausmeistern der Verwaltung das Rathaus in Richtung „Goethestraße 16“. Hier werden die Räume der ehemaligen Realschule Neheim genutzt, in denen u.a. bereits das Jugendbüro der Stadt Arnsberg untergebracht ist. Ein Briefkasten der Stadtverwaltung verbleibt am bisherigen Verwaltungssitz der Stadt und ist am „Rathausplatz 2“ (Ordnungsamt) zu finden.

Wenn alle Umzüge weiter planmäßig verlaufen, ist das Rathaus für die vorbereitenden Arbeiten der Sanierung Ende September leer gezogen. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die Standorte der Verwaltung für die Zeit der Rathaussanierung ist auf der Homepage der Stadt Arnsberg unter der Internetadresse www.arnsberg.de/rathaussanierung/verwaltungsstellen.php zu finden. Darüber hinaus ist in Kürze dann auch die bereits angekündigte Broschüre abgeschlossen, die auf einer Stadtkarte einen Überblick über die aktuellen Verwaltungsstandorte gibt. Über deren Auslagestelle im Stadtgebiet wird noch gesondert informiert.

Die Stadt Arnsberg bitte ihre Bürger*innen eventuell entstehende Verzögerungen oder Mehraufwand durch die Umzüge der Verwaltung zu entschuldigen.

Arnsberg.

Im Zusammenhang mit der vom Rat der Stadt Arnsberg auf seiner letzten Sitzung unterstützten Fortsetzung der Sanierung des Rathauses sind jetzt weitere Umzüge der Verwaltung erfolgt bzw. stehen gerade an. So sind die Fachdienste „Kindertagesbetreuung“ (FD3.2) und der „Allgemeine Sozialdienst“ (FD3.4) des Jugendamtes der Stadt Arnsberg in die Übergangsbüros an der Hellefelder Straße 8 umgezogen und dort über den Eingang vom Ruhrtalradweg (Ruhr-Seite) aus zu erreichen. Die Stadt Arnsberg empfiehlt, vor einem Besuch den telefonischen Kontakt zu den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu suchen. Eine Klingel-Anlage steht an der Tür zur Verfügung.

Bis Freitag, 2. Juli, sind dann auch die Fachdienste „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ (FD 3.5) sowie „Besonderer Jugendhilfedienst“ (FD 3.6) mit Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst, Beistands- und Vormundschafen sowie Jugendhilfe im Strafverfahren sowie die Abteilung Planung, Qualitätsmanagement und die Jugendamtsleitung umgezogen. Die Büros der Mitarbeiter*innen werden aus dem Rathaus wegen der anstehenden Bau- und Sanierungsarbeiten am Rathaus für die nächsten drei Jahre an die Hellefelder Straße 8 in den Stadtteil Arnsberg verlegt.

Während des Umzugszeitraums (in der Regel drei Tage) kann es vorübergehend zu Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit kommen. Grundsätzlich bleiben aber alle Kommunikationskanäle bestehen. Die Erreichbarkeit der Mitarbeiter*innen ist über die bekannten Telefon- und Faxnummern gegeben, die E-Mail-Adressen haben weiter Gültigkeit. Die Stadt Arnsberg bittet um Verständnis für die erforderlichen Umzugsarbeiten und die damit verbundenen Umstände.

Rathaussanierung: Erste Umzüge in die Standorte der Zwischenunterbringung

Mitarbeiter*innen beziehen Räume in der Goethestraße 16-18

Arnsberg.

Die ersten rund 90 Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sitzen quasi auf gepackten Kisten: In den kommenden vier Wochen ziehen sieben Bereiche der Stadt Arnsberg aus dem Rathaus in ihr künftiges Ausweichquartier in die Goethestraße 16-18. Damit beginnt die erste große Etappe der Umzüge aus dem Rathaus, das in den kommenden drei Jahren umfangreich saniert wird.

Während der Bauarbeiten kommen über 300 Rathaus-Mitarbeiter*innen vorübergehend in vier Ausweichstandorten unter. Einer davon ist die Goethestraße 16-18. Ein Teil der Räumlichkeiten wurde bis vor Kurzem durch das Klinikum genutzt und beherbergt schon bald folgende Bereiche der Stadt:

Zukunfts- und Strategiebüro, Smart City, IT-Service, Zukunfts- und Strategiebüro Nachhaltigkeit, Örtliche Rechnungsprüfung, Vollstreckungs- und Inkassodienst, Gebäudemanagement. Ebenfalls vor Ort ist das Familienbüro der Stadt Arnsberg, das schon vor längerer Zeit in die Goethestraße gezogen ist. Hier wird demnächst die „Haltestelle“ eröffnen, eine neue Beratungsstelle für Jugendliche, die eng vernetzt mit vielen Kooperationspartnern im Stadtgebiet arbeiten wird.

In der Zeit vom 26. bis 28. April werden die Örtliche Rechnungsprüfung, der Vollstreckungs- und Inkassodienst und der IT-Service als erste die neue Adresse beziehen. Bis zum 27. Mai soll mit dem Gebäudemanagement der vorerst letzte Umzug in die Goethestraße erfolgt sein.
 

Weitere Umzüge in den nächsten Wochen folgen
Büros ausräumen, Akten fürs Archiv aussortieren, die Herrichtung der neuen Büros, das Beschaffen fehlender Möbel, kurzfristige Umbauarbeiten, die Einrichtung der kompletten IT – das sind nur wenige Punkte im Projekt „Umzug“. Eine besondere Herausforderung stellt hier der Umzug des IT-Service dar, wie Claudia Dorenburg vom städtischen Gebäudemanagement, verantwortlich für die Umzüge und Ausweichstandorte, zu berichten weiß. „Sowohl die Kolleg*innen im Rathaus als auch diejenigen, die nun umziehen, müssen handlungsfähig bleiben. Deshalb zieht der IT-Service in zwei Etappen um, damit ein Teil der Mitarbeiter*innen immer erreichbar ist.“

Die nächsten Umzugstermine sollen planmäßig im Juli und August stattfinden. Dann ziehen die verbliebenen Kolleg*innen in die Hellefelder Straße 8 und in die Straße Am Hüttengraben 29 und 31. Die Stadt Arnsberg informiert gesondert über diese nächsten Umzüge.
 

Standesamt im Alten Rathaus
Bereits aus dem Rathaus ausgezogen sind das Team des Standesamts und der Fachdienst Schule. Die Mitarbeiter*innen sind im Alten Rathaus, Alter Markt 19, zu finden.

Die Kontaktdaten des Standesamts sowie Informationen zu den Dienstleistungen während der Corona-Pandemie finden Interessierte auf der städtischen Internetseite unter www.arnsberg.de/standesamt.

Kontaktinformationen zum Fachdienst Schule sind ebenfalls online zu finden unter www.arnsberg.de/buerger/organisation/bildung-kultur-sport/schule.php.

Information vom 25.06.2019
Projekt Rathaus-Sanierung vor der politischen Beschlussfassung

Projekt Rathaus-Sanierung vor der politischen Beschlussfassung

Aufgrund der anstehenden politischen Beratungen zum Thema "Rathaus-Sanierung" (Entscheidung in der Ratssitzung am 2. Juli) hat die Stadt Arnsberg den aktuellen Stand der Planungen ausführlich vorgestellt und erläutert. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Die Rathaus-Sanierung soll entsprechend der aktualisierten Bau- und Kostenplanungen weiter umgesetzt werden (Variante V1, siehe unten).

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erarbeiteten Planung und des eingereichten Förderantrages wurden die verschiedenen Realisierungsvarianten einer räumlichen Unterbringung der Stadtverwaltung mit ihren umfangreichen Dienstleistungsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger nun noch einmal vergleichend gegenübergestellt. Dabei ging es darum, sowohl die Risiken als auch die Chancen des Projektes unter Berücksichtigung der Projektziele klar heraus zu arbeiten und zudem eine größtmögliche Transparenz über alle wesentlichen Fakten herzustellen. Hierzu wurde das renommierte Büro BBP mit einer quantifizierbaren, vergleichenden Betrachtung beauftragt.

 

Folgende 5 Varianten wurden dabei untersucht:

V1: Rathaus-Sanierung „Klimaneutral und offen“ mit allen Projektbausteinen: Temporäre Unterbringung, Rechenzentren, Zwischen- und Endarchiv, Freianlagen

V2: Aufteilung der Stadtverwaltung auf die Stadtteile Arnsberg und Neheim mit einer dauerhaften Anmietung in Arnsberg und Herrichtung des Gebäudes Goethestraße 16-18.

V3: Das Rathaus soll zunächst nur mit den notwendigsten Maßnahmen instand gesetzt werden (Verschiebung der Sanierung um rund 5 Jahre)

V4: Sanierung im Bestand (entsprechend der Sanierungsstudie 2015)

V5: Neubau des Rathauses inklusive der Standortfrage.

 

Das Büro BBP hat bei allen fünf Varianten die jeweiligen Lebenszykluskosten, die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung und die bisher angefallenen Kosten sowie Investitionen und Aufwand der jeweiligen Maßnahmen analysiert. Diese Methode, die international zur Wertermittlung insbesondere von Investitionsprojekten verwendet wird und anhand derer die fünf sehr unterschiedlichen Varianten hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen vergleichbar gemacht wurden, nennt sich Discounted-Cashflow-Verfahren. Die Ergebnisse der Gesamtanalyse von BBP wurden den Mitgliedern des Planungsausschusses, des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates am gestrigen 24. Juni im Rahmen einer allgemeinen Informationsveranstaltung präsentiert. Am heutigen 25. Juni berät der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt zum Thema, sowie am morgigen Mittwoch, 26. Juni, der Haupt- und Finanzausschuss, bevor am 2. Juli der Rat entscheidet. Diese Entscheidung ist zu diesem Zeitpunkt erforderlich, weil das Land NRW für einen positiven Förderbescheid, der zur Realisierung der Variante V1 notwendig ist, die Zustimmung des Rates der Stadt Arnsberg benötigt.

 

Aufgrund folgender Faktoren wird die Variante V1 im Vergleich zu den anderen untersuchten Szenarien auch aus Sicht von BBP klar empfohlen:

  • Der Realinvest (abgezinste Berechnung der tatsächlich anfallenden Kosten) ist über einen prognostizierten Zeitraum von 20 Jahren mit rund 37,4 Millionen Euro im Vergleich zu den anderen vier untersuchten Varianten am niedrigsten.
  • Große Planungstiefe, da diese Variante bereits detailliert durchgeplant wurde, und damit geringste Kostenvarianz aller fünf Varianten
  • Investition am Standort mit Teilumbau des Rathauses zum Bürgerzentrum setzt wichtige Impulse zur städtebaulichen Aufwertung von Unterhüsten. Mit dieser "Öffnung des Rathauses für soziale und kulturelle Gruppen" ist die Förderfähigkeit des Vorhabens verbunden.
  • Aufwertung des Stadteingangs und Schaffung einer qualifizierten (Arbeits-) Umgebung für die Verwaltung, aber auch für anliegende Betriebe und Bereiche (auch Stichworte Stadtimage und Fachkräfteakquisition)
  • Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen (Nutzung sog. "grauer Energien", Vermeidung von Abfällen (Abbruchmaterialien), Nutzung eines bereits bebauten und ausreichend großen Grundstücks (kein zusätzliches Parkdeck erforderlich), "Rohbau" vorhanden)
  • Bürgerakzeptanz für den bereits bestehenden, im städtischen Eigentum befindlichen und verkehrlich sehr gut angebundenen Standort, der für andere Nutzungen und Investoren problematisch ist (fehlendes Baurecht, geringer Autobahnabstand, Sanierungsaufwand im Bestand auch bei anderen Nutzungen versus Abbruch und Neubau auf verkleinertem Baufeld)
  • Kein "Tauziehen der Stadtteile" um einen neuen Rathaus-Standort

 

Allgemeine zusammenfassende Hintergrundinformationen zum Projekt:

  1. Rathaus 1968, gebaut als Rathaus für die Stadt Neheim-Hüsten, ab 1975 Sitz der Verwaltung der neuen Stadt Arnsberg, aufgrund der guten Erreichbarkeit schnell akzeptiert, zusätzliches Historisches Rathaus insb. für repräsentative Zwecke
  2. Diskussion über Vergrößerung / Anbau läuft seit den 1980er Jahren, aber nach auslaufender Förderung wurden Nebenstandorte gegründet
  3. Bestrebungen der Zentralisierung (bei neuen Angeboten wie Stadtbüros und Online) wurden durch Abbau von Nebenstellen (u.a. altes Amtshaus, Amtsgericht, Holzener Weg) unterstützt
  4. Gleichzeitig wurden Mietobjekte aufgegeben, städtische Gebäude veräußert und über den Stadtumbau bestehende Gebäude instand gesetzt mit erheblichen positiven Auswirkungen auf das Umfeld (u.a. BürgerBahnhof, SchulStadtBücherei, KulturSchmiede, Kreismusikschule, Kaiserhaus)
  5. Besonderheit Rathaus Arnsberg: Lage nicht im Stadtzentrum, sondern sollte erster Baustein eines neuen Stadtzentrums sein. Daher auch weitere zentrale Einrichtungen im Umfeld (Bahnhof, Schulzentrum), aber auch wichtige Arbeitgeber mit Anforderungen an das Umfeld
  6. Seit wenigen Jahren ist die energetische und barrierefreie Sanierung kommunaler Gebäudebestände (auch Rathäuser) förderfähig. Zugangsvoraussetzungen sind der sog. „Gebietsbezug“ (Lage in einem Stadterneuerungsgebiet) und die Impulswirkung in und für das Quartier (= Öffnung zum Quartier)
  7. Instandhaltungs- und Energieaufwand plus Sanierungsstau, aber auch die z.T. schwierige Arbeitssituation (auch im Umgang mit Bürgern) ließen Frage der Sanierungsmöglichkeit am Standort aufkommen
  8. Förderfähigkeit ist über die Anerkennung des erarbeiteten und jetzt aktualisierten Integrierten Handlungskonzeptes grundsätzlich gegeben, der Förderantrag zum Rathaus mit den aktuellen Kostenansätzen ist nach Leistungsphase 2 eingereicht worden
  9. Im Vorlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien zur städtebaulichen Einbindung mit Untersuchung von Standortalternativen bzw. zur technisch-wirtschaftlichen Möglichkeit einer umfassenden Sanierung des Rathauses erarbeitet
  10. Nach Beschluss des Rates architektonisch-landschaftlicher Wettbewerb mit dem Siegerentwurf von v-architekten und f-landschaftsarchitekten
  11. Grundlage waren eine genaue Ausschreibung mit der Idee der Öffnung des Rathauses (analog Bürgerzentrum Bahnhof Arnsberg) und Vorgaben u.a. zur energetischen Verbesserung
  12. Nach Verhandlungsverfahren Vergabe der für die nächsten Schritte jeweils notwendigen Aufträge im Bereich Grundlagenermittlung, Hochbau, Technische Gebäudeausstattung, Freiraum, Altlasten, Gründung usw.)
  13. Einrichtung Baukommission, Lenkungs- und Projektgruppe und kontinuierliche Berichterstattung im Ausschuss, Mitteleinplanungen in den Haushalten
  14. Erstellung von Konzepten für die temporäre Unterkunft der VerwaltungsmitarbeiterInnen einschl. Durchführung einer Mitarbeiter/innenbeteiligung (noch nicht abgeschlossen) zur Ausarbeitung einer abschließenden Raumplanung
  15. Denkmalschutz: Keine Unterschutzstellung zum Zeitpunkt nach der Planung, Gebäude wird dokumentiert
  16. Gespräche mit Fördermittelgeber (Ministerium und BZR) sind geführt worden mit dem Ergebnis, 3-4 fördertechnische Bauabschnitte zu bilden
  17. Einplanungsgespräche zwischenzeitlich erfolgt, Ministerium möchte vor Förderzusage Klarheit bekommen, dass der Weg vom Rat mitgetragen wird (deshalb Ergänzungsvorlage zum InHK)
  18. Variantenbewertung verfolgt das Ziel, die finanziellen, aber auch die städtebaulichen sowie weitere Wirkungen und Konsequenzen der verschiedenen Denkansätze im Sinne einer umfassenden Entscheidungsvorbereitung darzustellen

Information vom 11.03.2019
Einsparpotentiale und Abbruch des westlichen Flachtraktes

Thema 1: Einsparpotentiale

  • Nach der letzten Information vom 21.12.2018 fand ein Workshop zur Erarbeitung von Einsparpotentialen statt. Hier wurden einige konkrete Möglichkeiten der Kosteneinsparung aufgezeigt:


Abriss und Neubau des westlichen Flachtraktes inklusive Tiefgarage:

Größtes Einsparpotential, Neubauqualität ohne Kompromisslösungen

Türschloss-Systeme:

450 St. Schließanlagen je Tür, Einsparpotential insgesamt voraussichtlich im 5-stelligen Eurobereich aufgrund von möglichen Reduzierungen der Türzahlen und evtl. Einsatz eines batteriebetriebenen Systems

Dachbegrünung:

Mit dem Abbruch und Neubau des westlichen Flachtraktes kann hier Einsparpotential realisiert werden, da die Flächen für eine extensive Begrünung entfallen oder zumindest wesentlich kleiner ausfallen (einerseits durch die mögliche Vergrößerung der Lichtbänder, andererseits durch Photovoltaik auf dem Dach).


 --> Auf Grundlage der genannten Einsparpotentiale ergibt sich aktuell eine insgesamte Einsparsumme von ca. 750.000€.



Thema 2: Abbruch des westlichen Flachtraktes / Stattdessen Neubau mit Neupositionierung des Gastrobereiches

Zu Beginn des Jahres 2019 fanden zwei sehr konstruktive Gespräche der Stadt Arnsberg mit dem zuständigen Ministerium statt, hierbei wurden offene Fragen geklärt und Folgendes festgelegt:
 

  • Das Rathaus gliedert sich nach neuer Förderkulisse in zwei voneinander abgegrenzte Baukörper auf.
  • Der Flachtrakt kann abgebrochen und neu gebaut werden. Hier wird ein Bürgerzentrum mit Öffnung zum Quartier entstehen. Dieser Bereich mit den Sitzungs- und Versammlungsräumen soll auch für öffentliche Veranstaltungen und für örtliche Vereine und Gruppen zur Verfügung stehen. Die jetzt an dieser Stelle neupositionierte Gastronomie dient der direkten Versorgung der BesucherInnen und Kunden/Kundinnen des Rathauses und trägt maßgeblich zur Steigerung der Attraktivität des Standortes bei.
  • Der Hochtrakt wird als reiner Verwaltungsbau neu konzeptioniert. Hier entstehen moderne Arbeitsplätze für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; durch das innovative Konzept wird aber vor allem die erstrebte Kundenfreundlichkeit optimiert.



Thema 3: Unterbringung des Archives im Güterbahnhof

  • Umbau des ehemaligen Güterbahnhofes (Bahnhofstr. 132 und 132a) zum Zwischen- und Endarchiv und Tafelstandort
  • Zeitpunkt des Beginns und der Fertigstellung sind abhängig von der Förderung
  • Konzept für das Archiv nach Machbarkeitsstudie: "Haus in Haus Prinzip" - > Einstellen von eigenständigen Boxen in die Lagerhalle, ohne dass die Hülle im Bestand angetastet wird.



Thema 4: Flächen-Workshops mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Beteiligung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter am Prozess der Entstehung neuer Arbeitswelten, unter anderem mit dem Ziel der maßgeblichen Verbesserung der Kundenabwicklung für den Hochtrakt. Planung einer komplett neuen Konzeption ab Herbst 2018.
 

  • Als weiterer Schritt Planung von Flächen-Workshops in den nächsten Wochen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Zuhilfenahme der Modulbausteine und Erarbeitung von individuell angepassten Grundrisslösungen für die einzelnen Abteilungen.
  • Nach einer sogenannten Rückkopplungsphase, in der das Ergebnis nochmals aufbereitet und erörtert wird, werden im letzten Schritt die Ergebnisse aus der Bürofachplanung im Entwurf implementiert.



Thema 5: Zeitrahmen

  • Der Zeitrahmen richtet sich nach der Bewilligung, im aktuellen Rahmenterminplan wird aber vorerst von den mit dem Ministerium vereinbarten maximalen vier Förderanträgen ausgegangen.

Information vom 21.12.2018
Was ist geschehen nach dem Wettbewerb?

Was ist geschehen nach dem Wettbewerb "Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil" ?

  • Vergabeverfahren mit Verhandlungsverfahren, Änderungen des Wettbewerbs-Entwurfs
  • Beauftragung des Architekten und des Landschaftsarchitekten sowie weiterer Fachplaner
  • Thema: Denkmalschutz – mögliche Unterschutzstellung
  • Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung)

Wie geht es weiter?

  • Abschluss der Leistungsphase 2
  • Januar 2019: Workshops mit der Baukommission und den Fachplanern zur Erarbeitung von Einsparpotentialen
  • Ende Februar 2019: Einreichung des Förderantrages mit den Ergebnissen der Leistungsphase 2
  • Parallel: Weiterplanung für die temporäre Unterbringung, um den Projektterminplan einzuhalten
  • Regelmäßige Pressetermine

 

1.  Ziel und Zweck:
Umfassende Information über den Stand der Rathaussanierung, da mit Beendigung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) ein weiterer wichtiger Schritt im Prozess der Rathaussanierung erfolgt ist. Zusätzlich dazu kann die Verwaltung zum ersten Mal eine vertraglich gebundene Kostenschätzung vorlegen und möchte diese bekannt geben.
 
2.    Wie sind wir arbeitstechnisch im Projekt Rathaussanierung aufgestellt?
Die direkte Projektleitung für den Bereich Rathaussanierung  liegt beim Fachdienst Gebäudemanagement, FD 4.4. Die Projektleitung für die Freiraumplanung obliegt dem FD 6.1 Grünflächen|Forst|Friedhöfe.
Für interne Baubesprechungen gibt es die Lenkungsgruppe, diese ist zusammengesetzt aus dem Verwaltungsvorstand, der Projektleitung, dem Personalrat der Gleichstellungsbeauftragten und Vertretern der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Lenkungsgruppe tagt alle 14 Tage, hier werden verwaltungsintern Entscheidungen zu Fragen getroffen, die in den Sitzungen der Fachgruppe Baubesprechung zusammen mit den Fachplanern angestoßen werden.
Die Fachgruppe Baubesprechung setzt sich zusammen aus den Fachbeteiligten der Stadtverwaltung und  den Fachplanern. Hier werden die Ergebnisse der Planungen des Architekten und der Fachingenieure vorgestellt, erörtert und Entscheidungsvorlagen für die Lenkungsgruppe und die Baukommission erarbeitet. Die Fachgruppe Baubesprechung tagt abwechselnd zur Lenkungsgruppe im 14-tägigen Rhythmus.
Mitglieder der Baukommission sind Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Arnsberg. Die Baukommission wird bei wichtigen Entscheidungen und zum Ende jeder LP eingeladen und informiert. Sie soll Empfehlungen und Hinweise geben. Wichtige Eckpunkte werden vor der Entscheidung besprochen, um einvernehmliche Beschlüsse herbeizuführen.
Der Ausschuss Planen|Bauen|Umwelt: siehe Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Arnsberg.
 
3.   Was passierte nach dem Wettbewerb?
Vergabeverfahren mit Verhandlungsverfahren mit Änderung des Wettbewerbsentwurfs aufgrund von Überarbeitshinweisen mit dem Ziel der Kostenreduzierung, unter anderem Verzicht auf die Dachterrasse, die Tiefgarage und die Photovoltaik in der Fassade, geänderte Dachöffnungen im Westtrakt.
v-architekten wurden im Anschluss daran für die Planung beauftragt, jedoch vorerst nur mit der ersten Beauftragungsstufe (Leistungsphasen 1 bis 3).
Weitere Fachingenieure wurden in Vergabeverfahren beauftragt. Im Hinblick auf die Förderung ebenfalls nur mit der ersten Beauftragungsstufe.
 
4.  Was passierte nach der Diskussion um die Unterschutzstellung des Rathauses?
Im Januar 2018: Antrag des LWL zur Unterschutzstellung des Rathauses , Entscheidung am 14. Juni 2018, dass das Rathaus nicht unter Denkmalschutz gestellt wird.
Im Anschluss daran: Wiederaufnahme der Planungen in der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung).
Die Leistungsphase 2 (Vorplanung) schloss sich ab Mitte August 2018 an und ist zum aktuellen Zeitpunkt abgeschlossen.
 
5.   Wo stehen wir heute? Vorstellung der aktuellen Planung:
 
Rathaus:
Die Planung aus der Leistungsphase 2 weicht in Teilbereichen von der ursprünglichen Wettbewerbsplanung ab, das liegt unter anderem an
den im Rahmen des Vergabeverfahrens vorgenommenen Änderungen (Vorschläge der Architekten zu den von der Jury bei der Preisgerichtssitzung vorgetragenen Anmerkungen mit dem Ziel der Kosteneinsparung; Bsp.: Entfall der Tiefgarage, Entfall eines begehbaren Dachs, geänderte Dachöffnungen im Westtrakt),
neuen Erkenntnissen aus den Bauwerksuntersuchungen (z. B. Verbleib statisch notwendiger Wandscheiben),
aber auch an den Anforderungen aus der Bürofachplanung (z. B. Verlegung südliches Treppenhaus in den Norden zu den Aufzügen).
Außenanlagen:
Aufgrund der entfallenden Stellplätze in der Tiefgarage sollen die vorhandenen Stellplätze im Außenbereich erhalten bzw. neu angeordnet werden (aktuelles Kontingent von 206 Stellplätzen). Das hat eine Erweiterung des Bearbeitungsbereichs aus dem Wettbewerb um den Bereich der Stellplatzfläche zur Folge.
Auch ist eine andere Anbindung der Fuß- und Radwegebrücke auf der nördlichen Ruhrseite vorgesehen. Sie endet nicht wie im Wettbewerb auf dem Eingangsplateau des Rathauses, sondern stößt jetzt direkt auf den darunterliegenden Radweg. Die Gründe hierfür liegen in der besseren Orientierung der Radfahrer zwischen Bahnhof und dem Ruhrtalradweg, in der Verkürzung des Bauwerks mit dem Effekt einer Kostensenkung, aber auch in der ansonsten gegebenen geringen lichten Höhe zwischen Radweg und Brückenunterkante mit der Folge zusätzliche erforderlicher Bodenbewegungen.
 
6.  Kosten:
Aktuelle vertragliche Kostenschätzung von 2018 liegt bei 39,95 Mio. Euro.
Vorvertragliche Kostenschätzung von 2015 der Machbarkeitsstudie von ANP liegt bei 32,9  Mio. Euro (30 Mio. € Sanierung des Rathauses mit den Projektbausteinen der temporären Unterbringung und 2,9 Mio. € für die Freiraumplanung).
 
Gründe der Kostensteigerung:
Herrichten und Erschließen:
Für eine temporäre Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in 2015 zwei Schulgebäude an der Goethestraße und der Sauerstraße eingeplant. Mittlerweile haben sich als Standorte die ehemalige Ruhrschule in Hüsten (Aufnahme eines Rechenzentrums und von ca. 50 Arbeitsplätzen) das Gebäude der ehemaligen Realschule an der Goethestraße und eine Anmietung von Räumen im Gebäude der innogy an der Hellefelder Straße ergeben. Mit den glücklicherweise zur Verfügung stehenden eigenen Immobilien kann auf den Aufbau eines Containerausweichstandortes verzichtet werden. Hinzu kommt die Unterbringung des Zwischenarchivs der Stadtverwaltung in der zwischenzeitlich erworbenen Stückgutabfertigung am Bahnhof Neheim-Hüsten.
Bauwerk-Baukonstruktion:
Neue Erkenntnisse aus den Bauwerksuntersuchungen führen zu unvermeidbarem Mehraufwand (Chloridbelastung Garage, Abdichtung Keller, statische Gegebenheiten).
Bauwerk -  technische Anlagen:
Die Kosten für die  technische Ausstattung wurden zwar zum Wettbewerb schon angehoben, da sich Anforderung zugunsten eines höheren energetischen Standards verschoben haben. Mit der Vorplanung wurden die technischen Möglichkeiten bewertet und geprüft, die allerdings einen höheren Kostenansatz erforderlich machen.
Außenanlagen:
Aufgrund der entfallenden Stellplätze in der Tiefgarage mussten die Stellplätze im Außenbereich untergebracht werden. Der Anspruch der Barrierefreiheit wird im Entwurf durch die Anhebung des Geländes erreicht, daher  hat sich der  Bearbeitungsbereichs aus dem Wettbewerb   (von 14.875 qm zu 19.750 qm) vergrößert.
Baunebenkosten:
In der Machbarkeitsstudie 2015 wurden 25% der Kostengruppen 300 bis 500 zugrunde gelegt.
In der aktuellen Kostenschätzung sind 28,5% der Kostengruppe 300 und 400 berechnet. Neben den standardmäßig durchzuführenden Planungsleistungen sind weitere Planungsleistungen wie z. B. Bürofachplanung, Küchenplanung etc. erforderlich, aber auch gründlichere Bausubstanzuntersuchungen. 
Allgemeines:
Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatung 2015 wurde mit einer Kostensteigerung bezogen auf den bis dahin zurückliegenden Baukostenindex von jährlichen drei Prozent gerechnet. Bei Betrachtung der baukonjunkturellen Lage hat sich diese Preissteigerung als unzureichend erwiesen.
 
Gründe der Kostensenkung:
Ausstattung und Kunstwerke:
Die Kosten waren in 2015 der Machbarkeitsstudie von ANP entnommen. Neuberechnung durch v-architekten in Zusammenarbeit mit Connect Sense unter Zugrundelegung des gehobenen Standards der aktuellen BKI für Kirchengemeinderäume für die Versammlungsbereiche, zusätzlich Kalkulation pro Arbeitsplatz 1.250 Euro inkl. IT-Ausstattung.
 
7. Weiteres Vorgehen/Zeitrahmen:
Fertigstellung der Leistungsphase 2 und Vorstellung der Ergebnisse und der vertraglichen Kostenschätzung durch den Architekten und die Fachingenieure am 13.12.2018 in der erweiterten Baukommission.
Weiterbearbeitung des Entwurfes  in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit Aufstellung der vertraglichen Kostenberechnung zum Ende der Leistungsphase 3 durch die Architekten und Fachingenieure, Zeitrahmen bis Juni 2019.
Ab Januar 2019 Erarbeitung von Einsparpotentialen in geplanten Workshops im kleinen Kreis mit der Verwaltung, der Baukommission sowie den Fachingenieuren,  kritische Überprüfung der Kostenansätze und Beschluss in der ersten Ratssitzung, vorher soll es jedoch noch eine Sitzung der Baukommission geben.
Einreichung des Förderantrags mit den Ergebnissen der Leistungsphase 2 zum Ende Februar 2019.
Parallel dazu Weiterplanung hinsichtlich der temporären Unterbringung, um den Rahmenterminplan einzuhalten.
Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch regelmäßige Pressetermine im 14-tägigen beziehungsweise vierwöchigen Rhythmus im kommenden Jahr.
Fortführung der Bürofachplanung in Zusammenarbeit mit den  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ansprechperson