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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- das Ratsinfosystem
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fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

 

Wohngeld Plus ab 01.01.2023

Zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld erheblich erhöht. Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung für Bundesbürger:innen, die über genügend Einkommen für die eigenen Lebensunterhaltskosten verfügen, aber nicht ausreichend Einkommen erhalten, um die Wohnkosten zu zahlen. Anspruch haben sowohl Mieter als auch Eigentümer für selbstgenutzen Wohnraum (Lastenzuschuss). 

Video: Was ist Wohngeld?


Ob Sie einen Anspruch haben können Sie einfach vorab ermitteln, wenn Sie den Online-Rechner nutzen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.

Sie können den Antrag selbstverständlich auch in Papierform stellen. Dieser ist in allen Stadtbüros erhältlich. Ferner können sie die Anträge auch telefonisch unter 02932-201 4000 oder per Mail an wohngeld@arnsberg.de anfordern.

Bitte füllen Sie den Antrag soweit es Ihnen möglich ist aus.

Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post zurücksenden oder in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung Arnsberg einwerfen. Abgegebene Originalunterlagen werden wir Ihnen innerhalb von ca. 2 Wochen zurücksenden. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer und/oder Email-Adresse an, damit bei Rückfragen eine schnelle Kontaktaufnahme mit Ihnen möglich ist.

 

 

Zum 01.01.2023 hat sich die Berechnung des Wohngeldes geändert. Dies wurde erst Ende 2022 beschlossen. Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt über das Land Nordrhein-Westfalen. Dort mussten erst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden zur Berechnung und Auszahlung. Dies ist nun abgeschlossen, so dass seit 15.03.2023 die Leistungen in endgültiger Höhe ausgezahlt werden können.

Bisher konnten bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass ein Anspruch auf Wohngeld besteht, die Leistungen nur vorläufig bewilligt werden. Alle Zahlungen ab 01.01.2023 sind nun neu zu bewilligen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies einige Wochen in Anspruch nimmt. Der Gesetzgeber hat den Wohngeldstelle eine Frist bis zum 30.06.2023 eingeräumt.

Auch neue Wohngeldanträge können nur mit zeitlicher Verzögerung bearbeitet werden. Aufgrund der Vielzahl der Anträge, sowie der notwendigen Nachberechnungen ist es leider nicht möglich kurzfristig über den Antrag zu entscheiden.

 

Umfangreiche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier! beim Landesministerium NRW oder beim hier beim Bundesministerium.

Diese finden Sie hier.

Vielen Antworten erhalten Sie bereits hier.  Bitte haben Sie Verständnis, dass die Wohngeldstelle nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ist, da dort vorrangig die Anträge bearbeitet werden, damit möglichst schnell eine Entscheidung und gfls auch Auszahlung erfolgen kann. 

 

Sie haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sobald sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine Bewilligung liegt auch dann vor, wenn diese vorläufig ist. Eine Übersicht über die Bildungs-und Teilhabeleistungen finden sie hier .