BREXIT - Informationen zum Aufenthaltsrecht
Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vor.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat daher Informationen zum Aufenthaltsrecht herausgegeben.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/01/brexit.html
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat daher Informationen zum Aufenthaltsrecht herausgegeben.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/01/brexit.html
Informationen in englischer Sprache
Informationen for United Kingdom nationals and their family members about the right of residence provided for in the Withdrawal Agreement.
Informationen in deutscher Sprache
Informationen für britische Stattsangebhörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen.