Informationen zur Unterbringung
1. Hotline Unterbringung
Menschen, die nach ihrer Flucht aus der Ukraine nach Arnsberg kommen und untergebracht werden müssen, können sich selbst oder über ihre Bezugspersonen vor Ort zu jeder Zeit unter der Rufnummer 02932 201-1912 bei der Stadtverwaltung melden.
Die Hotline ist durchgehend erreichbar, sodass sichergestellt wird, dass auch kurzfristige Unterbringungen organisiert werden können.
Bei Fragen der wirtschaftlichen Hilfen wählen Sie bitte die Telefonnummer 02932 201-1352 oder die E-Mail-Adresse email hidden; JavaScript is required.
2. Weitere Informationen
Einreise & Aufenthalt
Die Organisation Handbook Germany hat wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch erstellt - auch für Ukrainer*innen, die bereits in Deutschland sind:https://handbookgermany.de/de/ukraine-info.html
Informationen der Bezirksregierung Arnsberg
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/ukraine-krieg3. Anmietung einer Wohnung
Die Anmietung einer Wohnung ist jederzeit möglich. Allerdings sollte vorab geklärt werden, ob die Mietkosten aus Sozialleistungen übernommen werden, sofern nicht ausreichend eigenes Einkommen zur Verfügung steht. Verfahren: Der Vermieter füllt eine Mietbescheinigung, z.B. aus dem Service-Portal oder zum Download aus. Diese wird dann per Mail an email hidden; JavaScript is required gesandt.
Dort wird insbesondere der Mietpreis auf Angemessenheit geprüft und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Zustimmung zur Anmietung erteilt. Die Zustimmung beinhaltet, dass die gesamten Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt werden, gfls eine Kaution übernommen wird und auch die notwendigen Kosten für eine Erstausstattung übernommen werden. Wenn die Zustimmung zur Anmietung nicht erteilt wird, werden die Mietkosten nicht in vollem Umfang bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt, keine Kaution übernommen etc.. Oftmals führt dies zur Verschuldung.
Die unten genannte Liste enthält die möglichen Gegenstände, die bei einer Erstausstattung in der Regel bewilligt werden können. Bitte beantragen Sie nur Gegenstände, die noch fehlen. Den Antrag bitte an das Jobcenter Arnsberg, Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg oder per Mail an email hidden; JavaScript is required senden.
Dort wird insbesondere der Mietpreis auf Angemessenheit geprüft und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Zustimmung zur Anmietung erteilt. Die Zustimmung beinhaltet, dass die gesamten Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt werden, gfls eine Kaution übernommen wird und auch die notwendigen Kosten für eine Erstausstattung übernommen werden. Wenn die Zustimmung zur Anmietung nicht erteilt wird, werden die Mietkosten nicht in vollem Umfang bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt, keine Kaution übernommen etc.. Oftmals führt dies zur Verschuldung.
Die unten genannte Liste enthält die möglichen Gegenstände, die bei einer Erstausstattung in der Regel bewilligt werden können. Bitte beantragen Sie nur Gegenstände, die noch fehlen. Den Antrag bitte an das Jobcenter Arnsberg, Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg oder per Mail an email hidden; JavaScript is required senden.
- Bett, Lattenrost, Matraze, Oberbett, Kissen, Bettwäsche
- Schränke für Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer, sowie Küchenober- und Küchenunterschränke, gfls Regale oder Anrichten
- Esstisch und Stühle
- Elektrogeräte: Gas- oder EHerd, Kühlschrank, Waschmaschine
- Wohnzimmertisch
- Couch
- Hausrat (Töpfe, Pfanne, Geschirr, Handtücher)
- Schreibtisch
Kontakte
Derzeit erreichen die Stadt Arnsberg außerdem viele Unterstützungsangebote. Vonseiten der Schulen existieren viele Ideen und konkrete Pläne. Auch zahlreiche Vereine, Organisationen und Einzelpersonen haben ihre Bereitschaft signalisiert zu helfen: Ob bei der Alltagsbegleitung, bei Übersetzungen, Kinderbetreuung oder anderen Themen. Für alle auftretenden Fragen und Angebote wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die sich zeitnah und kompetent um die Vermittlung und den Austausch untereinander kümmert. Kontakt:
Koordinierungsstelle Unterstützung Ukraine
Koordinierungsstelle Unterstützung Ukraine
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- 02932 201-1657 (montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr)
Kontakte zur Unterbringung
Ukraine Hotline | 02932 201-1199 |
Unterbringung Geflüchtete | 02932 201-1912 |
Jobcenter | 02932 201-2345 oder |
Wohnraumangebote Private |
|
Qualifizierten Mietraum melden |
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Fachdienst Zuwanderung | Integration |
Kontakte |