Sprache & Arbeit
1. Besuch von Integrations-/Sprachkursen
2. Anerkennung von Zeugnissen und berufl. Qualifikationen
Für die Anerkennung von Zeugnissen und berufl. Qualifikationen sind verschiedene Stellen in Deutschland zuständig. Hier finden Sie nähere Informationen!
Sie erhalten Hilfestellung von der Bundesagentur für Arbeit. Füllen Sie dazu den Anmeldebogen aus und senden Sie diesen an:
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Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich auch bzgl. Kostenübernahme für Beglaubigungen und Übersetzungen beraten lassen!
Informationen in russischer Sprache finden Sie hier
інформацію про визнання професій і сертифікатів російською мовою можна знайти тут
3. Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle suchen
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oder wenden Sie sich an die telefonische Kontaktstelle.
4. Arbeit/Ausbildung aufnehmen
Sie erhalten eigenes Einkommen bei Arbeitsaufnahme und es ist dann zu von der Behörde zu prüfen, ob weiterhin Sozialleistungen ganz oder teilweise gezahlt können.
Bitte beachten Sie:
Sie sind verpflichtet jedes eigene Einkommen dem Jobcenter mitzuteilen, unabhängig davon, woher Sie dieses erhalten!