Anmeldetermine der Schulanfänger
zum Schuljahr 2022/2023

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Die Erziehungsberechtigten kommen bitte gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung in die Grundschule und bringen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie eine Kopie des Impfausweises ihres Kindes mit. Gibt es Besonderheiten zum Sorgerecht, legen Sie bitte entsprechende Nachweise bei der Anmeldung vor.
Bitte beachten Sie bei den Terminen die zur Zeit gültigen 3G-Regeln
Schulpflichtig werden zum Schuljahr 2022/2023 alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2015 bis einschließlich 30.09.2016 geboren sind.
Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren sind, können frühzeitig eingeschult werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen (Schulfähigkeit). Anmeldung für diese Kinder ist ebenfalls in dem o.g. Zeitraum.
Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Die Einladung zur Schuluntersuchung erhalten die Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt.
Bei den Anmeldungen wird eine Sprachstandsfeststellung vorgenommen. Kinder, deren Sprachkenntnisse für den Schulstart nicht ausreichend sind, können zum vorschulischen Sprachförderkurs durch die Schule verpflichtet werden, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachdienst Schule der Stadt Arnsberg, Ansprechpartnerin Frau Hoffmann, unter der Telefon-Nr. 02932/201-1400.
