Schiedsamt

Mit Unterstützung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden.
Bei bestimmten Delikten, wie z.B.
- Bedrohung
- Beleidigung
- Hausfriedensbruch
- Körperverletzung
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Sachbeschädigung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist in NRW ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch
- schnell bearbeitet, (Sie sparen dadurch Zeit und Nerven!)
- kostengünstig
- und, da keine Partei gewinnt oder verliert, die Wahrscheinlichkeit groß, dass der geschlossene Frieden von Dauer ist.
Die Zuständigkeit der Schiedspersonen ist nach Bezirken unterteilt. Maßgeblich ist die Straße, in der der Antragsgegner wohnt.
Schiedspersonen und Bezirke

Schiedsfrau für Bachum, Neheim und Voßwinkel:
Doris Loser
Schwiedinghauser Straße 9
59755 Arnsberg
Telefon 02932 / 25193
Vertreter: Herr Rahmann

Schiedsfrau für Oeventrop, Uentrop, Rumbeck:
Marlies Röder
Zum Wäldchen 4
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 / 21565
Vertreter: Wolfgang Mohler

Schiedsmann für Arnsberg, Breitenbruch, Niedereimer und Wennigloh:
Wolfgang Mohler
Jägerstraße 15
59821 Arnsberg
Telefon 02931/3920
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Vertreterin: Frau Dormann

Schiedsmann für Bruchhausen, Herdringen, Holzen, Hüsten und Müschede:
Bernd Rahmann
Ludgeristraße 23
59759 Arnsberg-Hüsten
Telefon 02932 / 54092
Vertreterin: Frau Loser
und über die aussergerichtliche Streitschlichtung unter www.streitschlichtung.nrw.de