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Sauerländer Selbsthilfegruppen aufgepasst! - Jetzt noch Förderanträge stellen

Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen haben noch bis zum 31. März die Möglichkeit, einen Antrag auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen zu stellen.

Seit dem Jahr 2008 gibt es nach § 20h SGB V eine parallele Struktur in der Selbsthilfeförderung, die kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) und die kassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Seit 2017 gilt auch für die Projektförderung das sogenannte "Vereinfachte Verfahren". Hierbei brauchen Selbsthilfegruppen auch für ihre Projekte künftig nur noch einen Antrag stellen - ebenfalls wie bei der Pauschalförderung an die jeweils federführende Kasse und nicht – wie bisher – bei den einzelnen Krankenkassen. Auch die Projektanträge sollten bis zum 31. März des laufenden Jahres gestellt werden, um in der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung des Fördergremiums der Krankenkassen/Krankenkassenverbände Berücksichtigung zu finden. Die Anträge sind in diesem Jahr zu richten an die Knappschaft, Herrn Torsten Klotz, Heinrich-Cordes-Platz 4, 57368 Lennestadt.

Weitere Informationen sowie ein Download der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende sowie auch die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung sind im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de möglich. Auskunft erteilt die AKIS im HSK, Tel: 02932 201-2270, Mail: selbsthilfe@arnsberg.de