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Bundestagswahl 2021: Briefwahl ab sofort möglich - Versand der Wahlbenachrichtigungen verzögert sich

Arnsberg. Rund 56.300 Personen sind in Arnsberg berechtigt, bei der Bundestagswahl 2021 ihre Stimme abzugeben. Alle Wahlberechtigten haben bereits vor dem Wahlsonntag, 26. September, die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Der Wahlschein kann ab sofort, auch ohne Wahlbenachrichtigung, beantragt werden. Bis die offizielle Benachrichtigung in den Arnsberger Postkästen landen, dauert es auch noch wenig: Druck und Versand eines Teils der Wahlbenachrichtigungen verzögern sich beim Dienstleister um einige Tage.

„Im Wahlbüro und in den Direktwahlbüros stehen wir mit unserem Team trotzdem schon bereit und nehmen Anträge für den Wahlschein entgegen“, erläutert Daniela Dümpelmann, Leiterin des städtischen Wahlbüros. 17 Mitarbeiter*innen und Helfer*innen stemmen dort den Ablauf der Briefwahl und die Vorbereitung des Wahlsonntags. Am 26. September werden dann rund 550 Wahlhelfer*innen in den 41 Wahllokalen im Einsatz sein.

Hinweis zum beiliegenden Anschreiben der Wahlbenachrichtigung

Im Anschreiben zur Wahlbenachrichtigung hat sich leider ein Fehler bei der Jahreszahl (2020) eingeschlichen, die Datumsangaben sind ansonsten korrekt. Wahlberechtigte beachten bitte folgenden richtigen Zeitraum zur Öffnung der Direktwahlbüros:

Montag, 23.08.2021, bis Donnerstag, 23.09.2021
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag, 24.09.2021, von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr

Briefwahl beantragen – so funktioniert’s

Um sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Briefwahlunterlagen können online über das Serviceportal der Stadt Arnsberg angefordert werden unter kurzelinks.de/briefwahl-beantragen.

Zudem sind die Wahlbenachrichtigungen auch mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wähler*innen automatisch zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen werden anschließend per Post versendet.

  1. Antrag per E-Mail oder Post – Unterlagen per Post

Die wahlberechtigte Person kann die Briefwahlunterlagen schriftlich beim Wahlbüro der Stadt Arnsberg anfordern – auf der Wahlbenachrichtigung, per Brief oder per E-Mail an wahlbuero@arnsberg.de. Dies ist auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich.  Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld nicht vergessen!

  1. Briefwahl persönlich beantragen & vor Ort wählen

Darüber hinaus können Wahlberechtigte den Wahlschein persönlich in einem Direktwahlbüro beantragen und vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.

Unterlagen rechtzeitig abschicken!

Die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können im Inland unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, ebenso in die Briefkästen der Stadt Arnsberg am Rathaus Neheim, am Alten Rathaus Arnsberg und den Stadtbüros in Neheim, Hüsten und Oeventrop. Auch die Direktwahlbüros nehmen die Wahlbriefe an.

Briefwähler*innen müssen unbedingt darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abzuschicken oder bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr in einen eben dieser Briefkästen der Stadt Arnsberg einzuwerfen.

Öffnungszeiten Direktwahlbüros

Die zwei Direktwahlbüros in Arnsberg haben seit Montag, 23. August, geöffnet.

Sie sind barrierefrei im Rathaus Neheim (Eingang Autobahn-Seite), Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, und im Alten Rathaus Arnsberg, Haupteingang, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:

  • montags bis donnerstags, 8.00 bis 16.00 Uhr
  • freitags, 8.00 bis 12.00 Uhr

Außerdem sind die Büros am letzten Freitag vor der Wahl, 24. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet, was auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen entspricht.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Dies sind alle Arnsberger*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Arnsberg ihren Wohnsitz haben.

Weitere Informationen

www.arnsberg.de/wahlen