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„Arnsberger Frauen stärken“ – kostenloser Online-Vortrag zur Altersvorsorge für Frauen - Prof. i.R. Uta Meier-Gräwe informiert - Gleichstellungsstelle stellt Vortrag am 15. September bereit

In der Reihe „Arnsberger Frauen stärken“ bietet die Gleichstellungsstelle der Stadt Arnsberg ab dem 15. September einen Online-Vortrag zur Altersvorsorge für Frauen an. Dieser kann unter dem Titel „Kröten zählen statt Prinzen küssen – Warum ein Mann keine Altersvorsorge ist“ kostenlos im Netz abgerufen und angesehen werden. Referentin ist Professor i.R. Uta Meier-Gräwe. Den Vortrag mit vielen Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage www.arnsberg.de/gleichstellung zum Download.

Vor dem Hintergrund einer Studie aus dem Jahr 2021 beschäftigt sich die Referentin in ihrem Online-Vortrag u.a. mit passenden Lösungen rund um die Altersvorsorge für Frauen und gibt entsprechende Tipps. In der Brigitte-Studie von 2021 bekunden 60 Prozent aller befragten Frauen, Angst vor Altersarmut zu haben. Ist das übertrieben und möglicherweise eine unter dem Eindruck der Corona-Pandemie nur kurzzeitig so negativ empfundene Einschätzung?

Vortrag unter www.arnsberg.de/gleichstellung zum Download

Heute 35-jährige Mütter mit Kindern haben trotz guter und sehr guter Bildungsabschlüsse in Westdeutschland ein um 62 Prozent geringeres Lebenserwerbseinkommen zu erwarten als die männliche Vergleichsgruppe, so die Referentin. Im Gegensatz dazu wirkt sich die Vaterschaft auf das Lebenserwerbseinkommen von Männern nicht nennenswert aus. Die Befürchtungen der Frauen sind also durchaus realistisch, vertritt Meier-Gräwe.

Befürchtungen durchaus realistisch

Wie ist das zu erklären? Nach wie vor setzt der deutsche Sozialstaat auf das klassische „Ernährermodell“, seit einigen Jahren modifiziert durch das Zuverdienerinnen-Modell (s. Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung). Gleichstellungspolitisch ändert das an der klassischen Arbeitsteilung allerdings kaum etwas: Er erwirtschaftet im Erwerbsleben das Familieneinkommen, Sie ist für weitgehend für die unbezahlte Care-Arbeit zuständig, ergänzt um einen kleinen Teilzeit- oder einen Minijob. Steuerlich veranlagt als Paar in der Kombination 3 und 5, Mutter und Kind(er) mitversichert in der Krankenkasse des Partners. Die finanziellen Langzeitfolgen für das Lebenserwerbseinkommen der Frauen sind ernüchternd; noch einmal mehr im Falle von Trennung oder Scheidung.

 Trennung und Scheidung

Seit Jahren werden deshalb aus gleichstellungspolitischer Sicht grundlegende Reformen des Steuerrechts angemahnt, aber bisher nicht umgesetzt, z. B. die Abschaffung des Ehegattensplittings, zumindest Streichung der Steuerklasse 5. Bemerkenswert ist, dass die EU-Kommission Deutschland kürzlich nachdrücklich dazu aufgefordert hat, den Corona- Wiederaufbaufonds auch für eine Reform des Ehegattensplittings einzusetzen. Die deutliche finanzielle Schlechterstellung von Frauen resultiert darüber hinaus aus der Unterbewertung der systemrelevanten Care-Berufe, in denen Frauen überdurchschnittlich häufig tätig sind. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf, sagt Referentin Meier-Gräwe.

Info zur Steuerklassenkombination

Auf der kommunalen Ebene hilft hier einerseits Aufklärung, z. B. in den Standesämtern zu empfehlen, rät die Referentin. Alternative sei sich für die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zu entscheiden oder über einen Ehevertrag nachzudenken, der die soziale Absicherung der Partnerin regelt, wenn sie länger aus dem Beruf aussteigt, um die Care-Arbeit für Partner und Kinder zu übernehmen. In der öffentlichen Verwaltung sollten den Mitarbeiterinnen berufliche Perspektiven eröffnet und um die Erhöhung ihres Arbeitsvolumens gerungen werden – bei gleichzeitigem Angebot von passgenauen alltagsunterstützenden Dienstleistungen. Darüber hinaus gilt es, Modelle zum „Führen in Teilzeit“ zu erproben und zu kommunizieren (Stichwort: Vorbildwirkung im öffentlicher Dienst).

Kostenloser Online-Vortrag

Diese genannten sowie weitere Themen spricht die Referentin Prof. i.R. Dr. Uta Meier-Gräwe im Rahmen ihres kostenlosen Online-Vortrages an.