Kontenklärung für Zeiten in der ehem. UDSSR oder Polen

Vor dem Antrag auf Kontenklärung für Zeiten in der ehemaligen Sowjetunion oder Zeiten in Polen

Sie sind aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion oder eines Nachfolgestaates oder aus Polen nach Deutschland zugezogen und Ihr Versicherungskonto (mit allen Zeiten für die Rentenversicherung) ist noch nicht vollständig geklärt oder gespeichert? Dann empfehlen wir Ihnen, schon jetzt den „Antrag auf Kontenklärung“ zu stellen.

Warum?

Damit es später bei der Rente schneller geht.

Hier können Sie den Antrag auf Kontenklärung stellen:

Bei

  • Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Stadt Arnsberg, Rentenstelle, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg
  • einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
  • oder einem„Versichertenberater“ der Deutschen Rentenversicherung. Die Anschriften erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger und bei der Rentenstelle/Servicetelefon der Stadt Arnsberg
  • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Bitte bringen Sie unbedingt die folgenden Unterlagen mit, wenn Sie aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion oder eines Nachfolgestaates zugezogen sind:

Für Zeiten im Herkunftsland:

  • Arbeitsbuch im Original (Bitte kopieren Sie das Arbeitsbuch vollständig. Die Kopien werden dann als Nachweis für Sie von der Antrag aufnehmenden Stelle beglaubigt.)
  • Arbeitsbescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse
  • Schulzeugnisse ab dem 17. Lebensjahr (bei nicht abgeschlossener Hochschulausbildung auch das Studienbuch)
  • Abschlusszeugnisse und Diplome, einschließlich Auszug aus der Semester und Prüfungsliste
  • Militärdienstbescheinigungen
  • Krankheitsbescheinigungen
  • Rentenbescheide und den letzten Rentenzahlabschnitt
  • Wenn Sie Kinder geboren haben: Geburtsurkunden der Kinder (Original und Übersetzung) Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis

In jedem Fall:

  • Personalausweis (ersatzweise Geburtsurkunde)
  • falls vorhanden: die letzte von der Deutschen Rentenversicherung vorliegende Auskunft (zum Beispiel Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Renteninformation)

Für Zeiten in Deutschland:

  • Nachweis über Deutsch-Sprachkurs
  • Nachweis über Zeiten der Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit/des Arbeitsamtes oder anderer Stellen)
  • Nachweise über Zeiten der Ausbildung oder Umschulung

Bitte bringen Sie unbedingt die folgenden Unterlagen mit, wenn Sie aus Polen zugezogen sind:

Für Zeiten in Polen:

  • Nachweise über Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung sowie über Qualifikationen (zum Beispiel Zeugnisse und Diplome)
  • Nachweise über polnischen Wehrdienst (zum Beispiel Wehrpass)
  • vorhandene polnische Arbeitsbescheinigungen
  • Legitimationsbücher (Polska legitymacja)
  • Wenn Sie bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt waren: Nachweis/Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Rentenbescheide und Mitteilung über das Ende der polnischen Rentenzahlung. Diese Unterlagen bitte im Original mitbringen. Die Originale werden an die Deutsche Rentenversicherung gesandt.
  • Wenn Sie Kinder geboren haben: Geburtsurkunden der Kinder (Original und ÜbersetzungAbmeldebescheinigung aus Polen (gegebenenfalls dokument podrozy oder Registrierschein mit Vermerk „Entlassung aus der polnischen Staatsbürgerschaft“)
  • falls vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
  • falls vorhanden: Aufenthaltsgenehmigung oder Zuzugsbescheinigung

In jedem Fall:

  • Personalausweis (ersatzweise Geburtsurkunde)
  • falls vorhanden: die letzte von der Deutschen Rentenversicherung vorliegende Auskunft (zum Beispiel Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Renteninformation)

Für Zeiten in Deutschland:

  • Nachweis über Deutsch-Sprachkurs
  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit/des Arbeitsamtes oder anderer Stellen)
  • Nachweise über Zeiten der Ausbildung oder Umschulung

Kontakt

Rentenangelegenheiten
Altes Rathaus - Eingang Hallenstraße
Raum: B-1.001
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:geschlossen
Termine nach Vereinbarung
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Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:geschlossen
Termine nach Vereinbarung