Kontenklärung

Kontenklärung

Der Antrag auf Kontenklärung

Möchten Sie Ihr Versicherungskonto klären, reichen erst einmal ein kurzes Schreiben oder ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger aus.

Daraufhin wird man Ihnen die erforderlichen Formulare zuschicken, da nur so alle wichtigen Angaben abgefragt werden können.

Die Vordrucke erhalten Sie aber ebenso bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder den ehrenamtlichen Versichertenberatern. Dort hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen.

Selbstverständlich finden Sie die Antragsvordrucke auch auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers.

Am kostenlosen Servicetelefon können Sie die Formulare ebenfalls anfordern.

 

Wie vervollständige ich mein Versicherungskonto?

Die meisten rentenrechtlichen Zeiten werden der Deutschen Rentenversicherung automatisch gemeldet.

Lücken im Versicherungskonto

Besteht eine Lücke nur deshalb, weil in dieser Zeit nichts rentenrechtlich Bedeutsames geschehen ist, bleibt sie einfach bestehen. Denn lange private Auszeiten oder eine selbständige Tätigkeit ohne Beitragszahlung zählen nicht für die gesetzliche Rente.

Viele andere Zeiten können aber wichtig sein. Sie haben dann die Möglichkeit, Nachweise wie z.B.

  • Personalausweis/Reisepass,
  • Familienstammbuch oder die Geburtsurkunden Ihrer Kinder, wenn in Ihrem Versicherungskonto die Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten angerechnet werden sollen
  • Alle vorhandenen Rentenversicherungsunterlagen, welche die Lücken belegen können (z.B.    Jahresverdienstbescheinigungen, Zeugnisse/Schulbescheinigungen, falls ab dem 17. -Lebensjahr noch Schulen besucht wurden, Nachweise über Arbeitslosengeldbezug, Krankengeldbezug)
  • Nachweis über Zeiten der Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag, Prüfungszeugnis)

 einzureichen und so Ihr Versicherungskonto zu ergänzen.

kontenklärung, rentenkonto, rentenpunkte, versicherungsverlauf, rentenlücke

Kontakt

Rentenangelegenheiten
Altes Rathaus - Eingang Hallenstraße
Raum: B-1.001
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:geschlossen
Termine nach Vereinbarung
Rentenangelegenheiten
Altes Rathaus - Eingang Hallenstraße
Raum: B-1.002
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:geschlossen
Termine nach Vereinbarung