Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.
Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:
- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten
fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.
Für die Beantragung eines neuen Führerscheins (z.B. bei Verlust) ist eine Karteikartenabschrift über die Ausstellung eines Führerscheins notwendig, sofern der Führerschein nicht am derzeitigen Wohnort ausgestellt wurde.
Die Abschrift des Karteikartenabschnitts ist bei der Behörde zu beantragen, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Wurde die Fahrerlaubnis im Wohnort Arnsberg erworben, ist der Hochsauerlandkreis für die Ausstellung der Abschrift zuständig.
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