Schwerbehindertenverfahren nach dem SGB IX
Behinderung & Ausweis
Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, muss zuerst ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt werden. Haben Sie mindestens einen GdB von 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Wer eine Behinderung hat, der hat meist gewisse Nachteile im täglichen Leben. Je nach Schwere der Behinderung können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Der Inhaber des Ausweises erhält einige Sonderrechte mit denen verschiedene Nachteile ausgeglichen werden können. Erfahren Sie, wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen und auf was Sie unbedingt achten sollten.
Für den schnellen Überblick

Wo wird der Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?
Die Antragstellung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Im Normalfall kann ein Antrag jedoch beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung gestellt werden. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen können hierzu jedoch Auskunft geben, wie die Regelung in Ihrem Kreis gehandhabt wird und welche Behörde einen Schwerbehindertenausweis ausstellt.
Das Versorgungsamt des Hochsauerlandkreises stellt auf Antrag folgende Merkmale fest:
• das Vorliegen einer Behinderung,
• den Grad der Behinderung (GdB)
sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Sie finden hier das Antragsformular
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Zustaendigkeit_KD/FD_53/FD53_Antrag_Schwb_07092018.pdf
Sie können das Formular ausdrucken oder die Antragsformulare im Kreishaus in Meschede oder in den Stadtbüros der Stadt Arnsberg abholen.
Hier finden Sie den Link zu den Stadtbüros in den Stadtteilen der Stadt Arnsberg
https://www.arnsberg.de/buerger/mitarbeiter/buergerdienste/buerger-service/stadtbuero/stadtbuero-arnsberg.php
Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit (online)
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung
Wichtige Tipps zum Beantragen eines Schwerbehindertenausweises
Behinderung & Ausweis, einen Grad der Behinderung beantragen
Behinderung & Ausweis
Um als behinderter Mensch bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass ein bestimmter Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und in einem Ausweis bescheinigt wird.
Im Rahmen der Beantragung werden ggf. auch Merkzeichen anerkannt.
•Antragsformular
•Wer ist behindert?
•Gleichstellungsantrag
•Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt?
•Schwerbehindertenausweis
Kontaktreduzierte Fortfuhrung von Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach § 152 SGB IX
Ministerium fur Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontaktreduzierte Fortführung von Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach § 152 SGB IX
Mein Erlass vom 24. Marz 2020 in der Fassung vom. 4. Mai 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen modifiziere ich den Bezugseriass wie folgt: