Aktuelle Rechtsverordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen
Coronaschutzverordnung
Die Verordnung in der Fassung vom 19. April 2021.
Weiterhin gilt: Abstand halten und an die Hygiene denken!
Weiterhin gilt: Abstand halten und an die Hygiene denken!
Betreuungsinfrakstruktur
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) in der Fassung, die am 12. April 2021 in Kraft tritt.
Einreiseverordnung
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO) in der Fassung vom 27. März 2021.
Corona-Regeln während des Lockdowns
Corona-Regeln - die wichtigsten Informationen zur aktuellen Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen
Quarantäneverordnung
Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetztes (Quarantäneverordnung NRW) in der Fassung vom 28. Dezember 2020.
Pflicht zum Bedeckung von Mund und Nase
Die Regelung zu verpflichtender Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch weiterhin da, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Ordnungswidrigkeiten - Regelsätze
Im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurden auch Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz festgelegt.
Hygiene- und Infektionsschutz-Standards
Im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurden auch Hygiene- und Infektionsschutz-Standards festgelegt.