Aktuelle Rechtsverordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen
Coronaschutzverordnung
Die Verordnung in der Fassung vom 30. Juni 2022.
Weiterhin gilt: Abstand halten und an die Hygiene denken!
Weiterhin gilt: Abstand halten und an die Hygiene denken!
Coronateststrukturverordnung
Verordnung zum Aufbau einer Angebotsstruktur
zur Ermöglichung von Testungen auf einen direkten
Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
(Stand 30.06.2022).
Test- und Quarantäneverordnung
Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Stand 30.06.2022).
Anlage 1: Hygiene- und Infektionsschutzregeln - Privatpersonen
Im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurden auch Hygiene- und Infektionsschutz-Standards festgelegt (Anlage 1).
Anlage 2: Hygiene- und Infektionsschutzregeln - Unternehmen und Veranstaltungen
Im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurden auch Hygiene- und Infektionsschutz-Standards festgelegt (Anlage 2).
Betreuungsinfrakstruktur
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) in der Fassung, die am 2. April 2022 in Kraft tritt.
Corona-Regeln - Aktuelle Regelungen in NRW
Corona-Regeln - die wichtigsten Informationen zur aktuellen Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen
Ordnungswidrigkeiten - Regelsätze
Im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurden auch Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz festgelegt. (Stand: 27.04.2022)