Elternbeiträge
Die Höhe des jeweiligen Elternbeitrags ist durch die Elternbeitragssatzung der Stadt Arnsberg geregelt und ist vom Alter des Kindes, sowie von den Einkommensverhältnissen der Erziehungs-berechtigten abhängig. Hierbei ist grundsätzlich zwischen Kindern unter und über drei Jahren zu unterscheiden.
Die Elternbeiträge sind nach Einkommensstaffelung entsprechend der städtischen Beitragstabelle zu entrichten.
Sollte der Elternbeitrag eine unzumutbare finanzielle Härte darstellen, kann ein Ermäßigungs-antrag bei der Stadt Arnsberg, Fachdienst 3.5 Wirtschaftliche Jugendhilfe | Beiträge gestellt werden. Familien die im Sozialleistungsbezug (Wohngeld, ALG II, Kinderzuschlag) stehen sind automatisch von der Elternbeitragspflicht befreit.