14.01.2021 11:10:01
Alle Kinder essen mit (Härtefallfond der Landesregierung)
Härtefall, Härtefallfond, Alle Kinder essen mit, Mittagessen, Klassenfahrt
Anspruchsberechtigt
Familien mit Kindern mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Leistungen:
Das Einkommen darf nur in geringer Höhe (+ 20%) über dem Grundsicherungsbedarf liegen. Dabei können Schuldentilgungsbeträge bei privaten Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Beantragung:
Der Antrag (s.u.) ist auszufüllen und mit Anlagen für das 1. Schulhalbjahr bis zum 15.10. zu stellen. Ansonsten kann eine Förderung erst ab 01.01. des Folgejahres erfolgen. Sie können den Antrag per Mail oder Brief zusenden bzw. in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung Arnsberg einwerfen. Bitte adressieren Sie Briefe an die
Stadtverwaltung Arnsberg
Amt für Grundsicherung
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg.
Auszahlung:
Bei Bewilligung werden die Beträge ausschließlich an die Einrichtungen (Schulen, Kitas etc. ) ausgezahlt.
Weitergehende Informationen der Landesregierung siehe hier.
Familien mit Kindern mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Leistungen:
- Übernahme der Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung bei Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und unter 25 Jahren sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, in Kidertagespflege und Horten
- Übernahme der Kosten für mehrtätigen Klassenfahrten (ab 3 Tagen) in Höhe von max. 150€.
Das Einkommen darf nur in geringer Höhe (+ 20%) über dem Grundsicherungsbedarf liegen. Dabei können Schuldentilgungsbeträge bei privaten Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Beantragung:
Der Antrag (s.u.) ist auszufüllen und mit Anlagen für das 1. Schulhalbjahr bis zum 15.10. zu stellen. Ansonsten kann eine Förderung erst ab 01.01. des Folgejahres erfolgen. Sie können den Antrag per Mail oder Brief zusenden bzw. in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung Arnsberg einwerfen. Bitte adressieren Sie Briefe an die
Stadtverwaltung Arnsberg
Amt für Grundsicherung
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg.
Auszahlung:
Bei Bewilligung werden die Beträge ausschließlich an die Einrichtungen (Schulen, Kitas etc. ) ausgezahlt.
Weitergehende Informationen der Landesregierung siehe hier.
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Einkommensunterlagen (Hinweis: bei schwankendem Erwerbseinkommen die Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate)
- Unterlagen zum Nachweis Mietzahlung
- Nachweis über die Höhe der zu zahlenden Heizkosten (falls nicht in Mietzahlung enthalten)
- Nachweis Insolvenzverfahren
- gfls Nachweise über zu zahlenden Unterhalt
- gfls Nachweis Privatinsolvenz
- gfls Pfändungsnachweise
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Antrag_Alle_Kinder_essen_mit.pdf (PDF)
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