Böllerschießen - Genehmigung
- Angaben zum Veranstalter / Verein,
- Anlass,
- Personalien der teilnehmenden Böllerschützen,
- Anzahl der beabsichtigten Schüsse,
- Standort, Datum und Uhrzeit,
- Schießleiter
- Erlaubnis des Grundstückseigentümers (Standort Schußgerät)
Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine der Böllerschützen nach §27 Sprenggesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.
Kosten
Ausnahmegenehmigung: 25,00 Euro
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Befähigungsschein nach §27 Sprenggesetz
- Gültige Beschussbescheinigung
Rechtsgrundlagen
- Sprenggesetz (SprengG)
- Landesimmissionschutzgesetz (LImschG NW)