Abgemeldete Fahrzeuge /Schrottfahrzeuge
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum oder in der freien Landschaft abgestellt werden.
Autowracks, Autoreifen etc. gehören nicht in Flußläufe, Waldschonungen und Baggerlöcher. Dem Eigentümer drohen hohe Geldbußen.
Unter der Rubrik „Autoverwertung“ finden Sie in den „Gelben Seiten“ Entsorgungsmöglichkeiten.