Sondernutzung von öffentlichen Flächen
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
- Das Aufstellen von Stühlen und Tischen zum Betrieb einer Außengastronomie
- Das Aufstellen von Stellschildern, Werbetafeln, Warenauslagen und Warenständern
- Das Aufstellen von Infoständen, Verkaufsständen, Baubuden und Gerüsten
- Die Durchführung von Veranstaltungen
- Die Lagerung von Baumaterial
Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis soll schriftlich spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Nutzung gestellt werden.