Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Hierbei kann man zwischen einem allgemeinen und einem gezielten wählen.
Der allgemeine WBS ist für ganz Nordrhein-Westfalen gültig und ist für diejenigen gedacht, die entweder noch keine Wohnung in Aussicht haben bzw. in eine andere Stadt zeihen möchten.
Der gezielte WBS ist für Personen bestimmt, die in Arnsberg eine Wohnung gefunden haben und der Schein direkt für diese benötigt wird.
Voraussetzungen
Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- das Einkommen des Haushaltes darf die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreiten
- die Wohnungsgröße des sozialen Wohnungsbaues muss eingehalten werden
Kosten
Wohnberechtigungsschein: 15,00 €
Bescheinigung für den 2.Förderweg: 20,00 €
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Gebühr als Vorschuss erhoben.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW
Die Informationen auf dieser Seite stellen nur eine „grobe Übersicht“ über dieses Thema dar. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs während der Sprechzeiten zur Verfügung.