Nutzungsänderung
Gebäude haben immer eine genehmigte Nutzung. Sofern die neue beabsichtigte Nutzung von der alten Genehmigung abweicht und oder genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen im Bestand vorgenommen werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Absatz 2 der Bauordnung erläutert.
Kosten
Die Gebühr beträgt 50,00 € bis 5000,00 €
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular (Bauantragsformular)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen nach Bauprüfverordnung
- Betriebsbeschreibung
- Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis
- Baubeschreibung
- Statistikbogen
- Herstellungskosten
- je nach Nutzungsänderung sind weitere Unterlagen erforderlich ggf. Bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzepte, Schallschutznachweise