Namensänderung
Durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts wird das deutsche Namensrecht geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch beinhaltet eine Vielzahl von Bestimmungen, die bei familienrechtlichen Vorgängen (Eheschließung, Geburt usw.) namensrechtliche Auswirkungen zwingend vorsehen oder ermöglichen.
Des weiteren sind Erklärungen zum Namen (z.B.von Spätaussiedlern) möglich.
Das Standesamt wird Sie in einem persönlichen Gespräch darüber informieren, welche namensrechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.
Kosten
Änderung Familienname 2,50 Euro bis 1022,00 Euro
Änderung Vorname 2,50 Euro bis 255,00 Euro
Notwendige Unterlagen
Das Standesamt wird Sie in einem persönlichen Gespräch darüber informieren, welche Unterlagen benötigt werden.