Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- an Adressbuchverlage
Ihr Recht auf Einrichtung einer Auskunftssperre
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder einer anderen Person, insbesondere einem Familienangehörigen, Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Gefahren drohen, können Sie bei Ihrer Meldebehörde kostenfrei die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.