Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Bei unter 18 jährigen können die Eltern den Schein für ihre Kinder ohne Vollmacht abholen.
Kosten
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird kostenlos ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
- Ihren Personalausweis oder Pass
- Bei der zweiten Untersuchung zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Ausbildung fortbesteht.
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz