Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermässigung
Die notwendigen Voraussetzungen zur Befreiung oder Ermässigung können Sie dem Antrag entnehmen oder unter www.rundfunkbeitrag.de nachlesen.
Sie können den ausgefüllten Antrag, versehen mit den erforderlichen Nachweisen, selbst an den ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice schicken. Alternativ können Sie die Unterlagen in die Briefkästen der Stadtbüros einwerfen. Der Versand erfolgt wöchentlich als Sammelpost. Für einen möglichen Verlust Ihres Antrages haften die Stadtbüros nicht.
Anstatt der beglaubigten Kopie des Leistungsbescheids kann dem Antrag auf Befreiung auch eine gebührenfreie Bescheinigung des Job-Centers beigefügt werden. Die Bescheinigung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Leistungsbescheid. Die Bescheinigung ist auch beim Job-Center erhältlich. Sie muß dort abgeholt werden, sie wird nicht mit der Post zugeschickt.
Notwendige Unterlagen
- Befreiungs-, Ermässigungsantrag
- Nachweis (z.B. Bescheinigung des Job-Centers zur Vorlage bei der GEZ, Leistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)
Rechtsgrundlagen
§ 4 (1 o. 6, 2) Rundfunkstaatsvertrag (RStV)