Fischereischein
Der Jugendfischereischein für 10- bis 15-jährige berechtigt, in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln.
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können einen Fischereischein bekommen, wenn sie die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben
Bei den Fischereischeinen (nach abgelegter Fischerprüfung) können Sie zwischen einem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein wählen.
Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Bei der Verlängerung eines Fischereischeines bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit. Wir verlängern Ihren Fischereischein sofort.
Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!
Kosten
Jugendfischereischein 8,00 Euro
Jahresfischereischein 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
Ersatzfischereischein 5,00 Euro
Sonderfischereischein für 1 Jahr 16,00 Euro
Sonderfischereischein für 5 Jahre 48,00 Euro
Notwendige Unterlagen
Jugendfischereischein
- Ein Passbild,
- Abstammungsurkunde oder Ausweis
Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein
- Ein Passbild,
- das Prüfungszeugnis