Abmeldung
Meldepflicht
Eine Abmeldung in Arnsberg ist nur noch dann erforderlich, wenn der Wegzug in das Ausland erfolgt oder ein Nebenwohnsitz abgemeldet werden soll. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Sie informiert uns über Ihren Zuzug dort.
Meldeschein
Wenn Sie sich persönlich in einem unserer Stadtbüros abmelden, füllen wir den Meldeschein im Stadtbüro für Sie aus.
Wichtige Änderungen ab 01.11.2015
Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine Übersicht über alle wesentlichen Änderungen erhalten Sie hier.
Meldefrist
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei einem unserer Stadtbüros abmelden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden.
Abmeldung einer Nebenwohnung
Die Nebenwohnung können Sie nur noch bei der Meldebehörde abmelden, die für die alleinige Wohnung, bzw. die Hauptwohnung zuständig ist.
Anschrift im Ausland
Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie uns Ihre Auslandsadresse hinterlassen. Sie wird im Melderegister gespeichert und wir können z.B. bei Wahlen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Kosten
gebührenfrei
Notwendige Unterlagen
- Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller abzumeldenden Personen
Zusätzlich bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht und
- vollständig ausgefüllter Meldeschein
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
- Abmeldung
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Information gemäß Art. 13 DSGVO aufgrund der erhebung von personenbezogenen Daten (PDF)
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