Wohnungsgrößen für geförderte Wohnungen
Welche Wohnungsgrößen müssen eingehalten werden?
Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, müssen nachstehend aufgeführte Wohnflächen eingehalten werden. Diese können um max. 5 m² Toleranzfläche überschritten werden.
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche.
Die angegebene Anzahl der Wohnräume ist zzgl. Arbeitsküche und Nebenräume zu verstehen.
Wann stehen höhere Wohnflächen zu?
Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² ist wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einer haushaltsangehöriger Person zuzubilligen.
Beispiele:
Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, müssen nachstehend aufgeführte Wohnflächen eingehalten werden. Diese können um max. 5 m² Toleranzfläche überschritten werden.
1-Personen-Haushalt | 50 m² |
2-Personen-Haushalt | 65 m² oder 2 Räume |
3-Personen-Haushalt | 80 m² oder 3 Räume |
4-Personen-Haushalt | 95 m² oder 4 Räume |
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche.
Die angegebene Anzahl der Wohnräume ist zzgl. Arbeitsküche und Nebenräume zu verstehen.
Wann stehen höhere Wohnflächen zu?
Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² ist wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einer haushaltsangehöriger Person zuzubilligen.
Beispiele:
- kinderlose junge Ehepaare (max. 5 Jahre verheiratet und noch keine 40 Jahre alt)
- Blinde
- Rollstuhlfahrer
- Alleinerziehenden Personen mit einem oder mehr Kindern ab 6 Jahren